Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen.

Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen. (Foto: © chris willemsen/123RF.com)

Vorlesen:

Auch das SHK-Handwerk darf Solaranlagen installieren

Auch das SHK-Handwerk ist berechtigt, Photovoltaik einzubauen, betont der Zentralverband Sanitär Heizung Klima. In der Praxis seien gewerkeübergreifende Kooperationen ein etabliertes, rechtssicheres Modell.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 2. Juni 2026 geurteilt, dass Betriebe ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben dürfen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt diese eindeutige Klärung und betont die Notwendigkeit qualifizierter handwerklicher Leistungen.

Die Entscheidung stellt klar, dass Photovoltaik-Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks darstellen können. Die Frage, ob andere Handwerke ebenso zur Ausführung entsprechender Arbeiten berechtigt sind, war nicht Gegenstand des Urteils.

Viele Gewerke an Photovoltaik-Arbeiten beteiligt

Michael Kober, technischer Referent im ZVSHK, betont: "Die öffentliche Darstellung darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig. Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht. "Gerade das Klempnerhandwerk ist im Bereich von Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt."

SHK-Handwerk ist auch für Solaranlagen qualifiziert

Auch das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk sei im Bereich solarer Energiesysteme qualifiziert aufgestellt, so der Verband. Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK benenne nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme, insbesondere Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Die Meisterprüfungsverordnung umfasse Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energielagerung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehöre eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks. Photovoltaikanlagen könnten zudem insbesondere dann relevant werden, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einer SHK-Hauptleistung stehen, etwa bei Wärmepumpensystemen oder energetischen Gesamtlösungen im Gebäude.

In der Praxis seien gewerkeübergreifende Kooperationen ein etabliertes, rechtssicheres Modell.

In diese Richtung ziele auch die aktualisierte Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen, der der ZVSHK bereits im Jahr 2024 beigetreten ist. Hieran sind neben den bisherigen Partnern weitere Gewerke und Berufsgenossenschaften beteiligt. Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, fasst zusammen: "Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen. Entscheidend ist eine fachgerechte, sichere und rechtlich saubere Zusammenarbeit der qualifizierten Handwerke."

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: