Das Siegel "TOP-Ausbildungsbetrieb" wurde auch optisch modernisiert und gilt nun für drei Jahre.

Das Siegel "TOP-Ausbildungsbetrieb" wurde auch optisch modernisiert und gilt nun für drei Jahre. (Foto: © Tischler NRW)

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NRW-Tischler aktualisieren Ausbildungsinitiative

Handwerkspolitik

Der Fachverband Tischler NRW hat sein Ausbildungssiegel "TOP-Ausbildungsbetrieb" mit neuen Kriterien und neuem Design modernisiert.

Vor über zehn Jahren hat der Fachverband Tischler NRW (Tischler NRW) die Ausbildungsinitiative mit dem Siegel "TOP-Ausbildungsbetrieb" gestartet. Ziel ist es seitdem, die Ausbildungsleistungen von Innungsbetrieben hervorzuheben und die Qualität der Ausbildung zu steigern. Mit dem Siegel können Innungsbetriebe in Nordrhein-Westfalen deutlich machen, dass sie sich für eine qualifizierte Ausbildung starkmachen.

Jetzt hat der Tischlerverband das Siegel mit neuen Kriterien, mehr Transparenz und einem neuen Design modernisiert. "Mit dem Siegel TOP-Ausbildungsbetrieb hat der Verband 2014 ein gutes Instrument geschaffen", sagt Michael Bücking, Geschäftsführer des Verbands. Allerdings sei es nach zehn Jahren an der Zeit gewesen, die Kriterien und Inhalte des Qualitätssiegels auf den Prüfstand zu stellen und weiterzuentwickeln.

Präzisere Kriterien

AusbildungssiegelHier finden Sie mehr Informationen zum Siegel "TOP-Ausbildungsbetrieb".Bei einer Beantragung des Siegels müssen Betriebe über eine Selbstauskunft angeben, ob sie die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen. "Einige dieser Fragestellungen waren nicht mehr zeitgemäß", erklärt Bücking. "So wurde zum Beispiel das Vorhandensein einer Bandsäge als Merkmal für eine geeignete Maschinenausstattung abgefragt, während andere Kriterien, wie zum Beispiel erfolgreiche Ausbildungsergebnisse, in der Vergangenheit keine Rolle in der Erhebung spielten."

Die Kriterien wurden bei der Modernisierung des Siegels nun deutlich erweitert und präzisiert: Welche Voraussetzungen bringen Ausbilder und Ausbilderinnen mit? Wie sind die betrieblichen und technischen Gegebenheiten? Wie ist die Ausbildungshistorie? Diese Fragen und weitere Kriterien werden mittels eines neuen Erhebungsbogens in Form eines Punktesystems abgefragt. Ein weiteres Ziel war, die Kriterien für das Siegel sowohl für Betriebe als auch für die potenziellen Auszubildenden transparenter zu gestalten.

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Siegel für drei Jahre gültig

"Die Betriebe müssen nicht alle aufgeführten Kriterien erfüllen, sondern vielmehr durch einzelne Aspekte eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen", so Bücking. Verpflichtend sind dabei nur zwei Kriterien: Neu ist zudem, dass das Siegel nicht mehr nur ein Jahr, sondern für drei Jahre gültig ist. Bücking: "Das Siegel wird außerdem kostenpflichtig. Allerdings ist in den Kosten in Höhe von 150 Euro für drei Jahre bereits eine Gutschrift in Höhe von ebenfalls 150 Euro für Weiterbildungsveranstaltungen von Tischler NRW enthalten."

Ausgenommen von den Neuerungen sind Betriebe, die das Siegel bereits im Vorjahr erhalten und einen Verlängerungsantrag für 2024 gestellt haben. Für sie gilt das neue Verfahren erst ab dem 1. Januar 2025.

 

Text: / handwerksblatt.de

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