Die Legende von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.

Die Legende von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac. (Foto: © Carhartt)

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50 Jahre Carhartt Active Jac – jetzt Jubiläumsjacke gewinnen!

Panorama

Anzeige

Sie ist eine Legende unter den Workwear-Jacken: Die Carhartt Active Jac wird 50 Jahre alt – und wir feiern mit einem Gewinnspiel! Verrate uns, warum du die Jacke brauchst, und gewinne eine exklusive Sonderedition!

Eine Jacke, die Generationen begleitet

Seit 1975 ist die Active Jac im Einsatz – auf Baustellen, in Werkstätten, bei Wind und Wetter. Entwickelt für echte Arbeit, überzeugt sie bis heute mit Funktion, Komfort und langlebiger Qualität.

Mit typischen Merkmalen wie robuster Duck-Baumwolle, durchgehendem Reißverschluss, Kapuze, Fronttaschen und Rippbündchen hat sie sich zur Ikone der Workwear entwickelt – getragen von Zimmerleuten, Bauleiterinnen, Elektrikern, Landwirtinnen und vielen mehr.

Zum Jubiläum: limitierte Sondermodelle

Zum 50. Geburtstag präsentiert Carhartt exklusive Neuauflagen der Active Jac – inspiriert von beliebten Archivstücken und weiterentwickelt für heutige Ansprüche:

  • Industry Red – das Comeback einer Kultfarbe aus den 90ern
  • Southwest-Design von Bethany Yellowtail, inspiriert von indigenen Mustern
  • Waschbare Wachscotton-Jacke in Kooperation mit Milarain (UK)
  • Full Swing™ Loose Fit mit Stretch und Cordura™ – für maximale Bewegungsfreiheit

Diese Sondermodelle verbinden Tradition mit Innovation – für alle, die draußen anpacken und sich auf ihre Kleidung verlassen müssen.

Gewinnspiel: Deine Chance auf die Jubiläumsjacke!

Du willst Teil der Geschichte werden? Dann mach mit und gewinne eine exklusive Jubiläumsedition der Active Jac!

So funktioniert’s: Schreib uns bis zum 31. Oktober 2025 über das Teilnahmeformular, warum du die Jacke brauchst – sei ehrlich, kreativ oder direkt von der Baustelle!

Unter allen Teilnehmern verlosen wir ein Jubiläumsmodell der Active Jac. Der oder die Gewinner:in wird im Anschluss per E-Mail benachrichtigt.

Carhartt – Workwear seit 1889

Gegründet in Detroit, USA, steht Carhartt seit über 135 Jahren für langlebige Arbeitskleidung mit durchdachtem Design und robuster Qualität. Die Marke unterstützt Menschen in Bau, Industrie, Handwerk, Landwirtschaft und Outdoor-Einsatz – weltweit und seit Generationen.

Bildergalerie

Ein Klassiker von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.
(Foto: © Carhartt )
Ein Klassiker von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.
(Foto: © Carhartt )
Ein Klassiker von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.
(Foto: © Carhartt )
Ein Klassiker von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.
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Ein Klassiker von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.
(Foto: © Carhartt )
Ein Klassiker von Carhartt – die Jubiläumsjacke Active Jac.
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Verlosung Carhartt


Datenschutzbestimmungen

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel hier durch Klicken aufklappen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel von Eintrittskartengutscheincodes zur Messe A+A 2025 der 
Verlagsanstalt Handwerk GmbH
1.     Geltungsbereich und Gegenstand
1.1    Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für die Teilnahme am von der Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Auf’m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf, (nachfolgend „Verlagsanstalt“) veranstalteten Gewinnspiel zur Verlosung von 20 Eintrittkartengutscheincodes zur Messe A+A 2025 in Düsseldorf.  
2.    Teilnahme
2.1    An Gewinnspielen der Verlagsanstalt darf jede volljährige, natürliche Person teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Verlagsanstalt und von Kooperationspartnern der Verlagsanstalt, sowie deren Angehörige und im selben Haushalt lebende Personen. 
2.2    Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Stellen Sie die Daten nicht bereit, ist die Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten bestätigen Sie, dass Sie an dem Gewinnspiel freiwillig teilnehmen wollen und gegebenenfalls zukünftig die oben benannten Marketingmaterialien an die unten angegebene Adresse zugesendet erhalten möchten, und, dass Sie mit der absendenden Person identisch sind.
2.3    Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme ist wie folgt möglich: online unter https://www.handwerksblatt.de/panorama/50-jahre-carhartt-active-jac-jetzt-jubilaeumsjacke-gewinnen
2.4    Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist wahrheitsgemäß der Name des Teilnehmers anzugeben sowie gegebenenfalls weitere Informationen, die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind (wie zum Beispiel Kontaktinformationen). 
2.5    Die Möglichkeit zur Teilnahme am Gewinnspiel endet mit Ablauf der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist der Zugang bei der Verlagsanstalt. Das Gewinnspiel läuft vom 01.  bis zum 20. Oktober 2025 täglich von 00:00 bis 23:59 Uhr. Technische Fehler bei der Übermittlung gehen nicht zu unseren Lasten, es sei denn, uns trifft daran ein Verschulden.
3.    Vorzeitige Beendigung und Ausschluss
3.1    Die Verlagsanstalt behält sich vor, ein Gewinnspiel aus wichtigem Grund und unter Wahrung der berechtigten Interessen der Teilnehmer abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Verlagsanstalt zu. 
3.2    Die Verlagsanstalt behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die Verlagsanstalt darf einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.
4.    Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners
4.1    Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Verlagsanstalt, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.2    Die Gewinner werden im Wege der Auslosung nach dem Zufallsprinzip festgestellt.  
4.3    Die als potentielle Gewinner ermittelten Teilnehmer werden nach Teilnahmeschluss über die im Rahmen der Teilnahme bekanntgegebenen Kontaktinformationen benachrichtigt. Diese Nachricht ist keine Gewinnbenachrichtigung im Sinn von § 661a BGB. Ist der Verlagsanstalt die Postadresse eines als Gewinner ermittelten Teilnehmers bekannt, behält sich Verlagsanstalt vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.
4.4    Jeder im Sinn von Ziffer 4.3. benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, der Verlagsanstalt innerhalb von einer Woche nach Versand der Nachricht mitzuteilen, ob der Gewinn angenommen wird. Der Anspruch auf Erhalt des Gewinns kommt erst mit Zugang der Rückmeldung bzw. der darauf folgenden Gewinnbenachrichtigung der Verlagsanstalt zustande. Erhält die Verlagsanstalt keine fristgerecht Rückmeldung, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Verlagsanstalt behält sich vor, aus den verbliebenen Teilnehmern einen anderen Teilnehmer als potentiellen Gewinner zu ermitteln und im Sinn von Ziffer 4.3. zu benachrichtigen. 
5.    Gewinn und Übermittlung des Gewinns
5.1    Gewinne werden im Folgenden beschrieben. Der darin gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung o.ä. sind möglich.
•    20 Eintrittskartengutscheincodes für die von der Messe Düsseldorf auf dem Messegelände veranstalteten Messe „A+A- internationale Fachmesse und Kongress für sichere und gesunde Arbeit“ (Laufzeit: 04. bis 07. November 2025), Wert je 31,00€.
5.2    Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die Verlagsanstalt das Recht vor, einen gleich- oder höherwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
5.3    Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem in den Teilnahmebedingungen konkret angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-) Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nicht umfasst.
5.4    Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablaufs) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
5.5    Die Übermittlung oder Leistung des Gewinns kann auch durch Kooperationspartner der Verlagsanstalt erfolgen. In diesem Fall findet die Eigentumsübertragung ausschließlich und direkt zwischen dem Kooperationspartner und dem Gewinner statt. 
6.    Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkung
6.1    Die Verlagsanstalt haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verlagsanstalt nur
•    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
•    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; die Haftung ist dann – mit Ausnahme von Personenschäden – jedoch begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Verlagsanstalt einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen haben. Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung von uns nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2    Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an von Kooperationspartnern der Verlagsanstalt zur Verfügung gestellten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen. Vorgenanntes gilt ebenso für Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von dritten Leistungserbringern im Rahmen der Gewinneinlösung erbrachten Leistungen; diese sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen.
7.    Datenschutz
7.1    Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, dass der Teilnehmer der Verlagsanstalt personenbezogene Daten mitteilt, zum Beispiel der Name oder Kontaktdaten. Ohne Kenntnis dieser Informationen können Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt oder bereitgestellt werden.  
7.2    Die im Rahmen der Teilnahme und/oder der Gewinnabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet die Verlagsanstalt nur zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels. Für diesen Zweck kann auch eine Übermittlung an Kooperationspartner, mit der Gewinnspieldurchführung beauftragte Dienstleister oder mit der Gewinnabwicklung befasste Leistungserbringer erfolgen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Die Daten werden nach Abwicklung des Gewinnspiels sowie Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
7.3    Die VH nutzt die von dem Teilnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten (dies schließt E-Mail-Adressen, Firmennamen, Namen, Telefonnummern, Adressen etc. ein) nur mit Einwilligung des Teilnehmers zu werblichen Zwecken. Dafür werden die Daten auch an die Messe Düsseldorf, Messeplatz, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf übermittelt und gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Messe Düsseldorf ist nicht berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben. Die VH und die Messe Düsseldorf sind berechtigt, den Teilnehmern E-Mails und Postmailings (wenn Adresse angegeben) zu werblichen Zwecken zuzusenden. Ihrer Einwilligung in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch die VH oder der Messe Düsseldorf können Sie jederzeit gegenüber der VH oder der Messe Düsseldorf ohne Angabe von Gründen widersprechen.
7.4    Wie die Verlagsanstalt Datenschutz sicherstellt erklären wir in unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter www.handwerksblatt.de/datenschutz finden. 
8.    Sonstiges
8.1    Für die Durchführung von Gewinnspielen durch die Verlagsanstalt gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
8.2    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Hintergrund: Carhartt – Workwear seit 1889 Hintergrund Mehr Infos zur Jubiläumskollektion und weiteren Modellen gibt’s online hier. 

Text: / handwerksblatt.de

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