Statt 2023 soll die EEG-Umlage bereits ab Juli wegfallen, um Stromverbraucher zu entlasten.

Statt 2023 soll die EEG-Umlage bereits ab Juli wegfallen, um Stromverbraucher zu entlasten. (Foto: © Anastasy Yarmolovich/123RF.com)

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Ab Juli fällt die EEG-Umlage weg

Stromkunden sollen ab Anfang Juli keine Ökostromumlage mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt verabschiedet.

Die Bundesregierung will Stromkunden entlasten und die EEG-Umlage zum 1. Juli dieses Jahres abschaffen. Dazu hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Formulierungshilfe für einen "Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" vorgelegt, den das Bundeskabinett jetzt verabschiedet hat.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) senken ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null Cent. Sie  Die Stromanbieter sind aufgefordert, die sich daraus ergebende Entlastung in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weiterzugeben. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war der Wegfall der EEG-Umlage ursprünglich für Anfang 2023 vorgesehen.

Energieversorgung auf robustere Füße stellen

"Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern", sagt Habeck. "Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden. Vor allem müssen wir unsere Energieversorgung auf robustere Füße stellen. Sowohl bei den LNG-Terminals als auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze brauchen wir Tesla-Tempo."

Die Einnahmeausfälle, die für die ÜNB hierdurch entstehen, will der Bund aus dem Sondervermögen des "Energie- und Klimafonds" erstatten. Aus diesem Fonds werden in Zukunft die Förderkosten für erneuerbare Energien finanziert und die EEG-Förderung über den Strompreis damit beendet. Die Bundesregierung rechnet mit einer Belastung von 6,6 Milliarden Euro durch die beschlossene Absenkung der EEG-Umlage auf null.

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Weitergabe der Absenkung ist geregelt

Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung ab Juli zu einer spürbaren Entlastung von Endverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli verpflichtet.

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Text: / handwerksblatt.de

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