Eine bauordnungsrechtliche Besserstellung oder Benachteiligung von Baustoffen in einzelnen Gebäudeklassen lehnt das Baugewerbe strikt ab.

Eine bauordnungsrechtliche Besserstellung oder Benachteiligung von Baustoffen in einzelnen Gebäudeklassen lehnt das Baugewerbe strikt ab. (Foto: © khunaspix/123RF.com)

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Appell an die Bauminister: Fairer Wettbewerb muss erhalten werden

Handwerkspolitik

Die Bauminister der Länder wollen über die Einführung von Quotierungen zur Verwendung einzelner Baustoffe beraten. Das Baugewerbe lehnt das entschieden ab.

Das Baugewerbe hält einen fairen Wettbewerb für das beste Instrument, um mehr Nachhaltigkeit am Bau zu erreichen. Es fordert Produktneutralität anstatt Quoten für einzelne Baustoffe im Bauordnungsrecht. "Die Nachhaltigkeit eines Gebäudes wird nicht allein durch die Auswahl eines Baustoffes erreicht. Nachhaltiges Bauen braucht die Vielfalt an Baustoffen und damit einen technologie- und baustoffunabhängigen Wettbewerb", erklärt Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Reinhard Quast Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Foto: © ZDB/PflugReinhard Quast Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Foto: © ZDB/Pflug

Für ihn ist der offene Wettbewerb für alle Baustoffe der Schlüssel für mehr Innovation am Bau: "Die Herstellung klimaneutraler mineralischer Baustoffe und die Absicherung einer weitestgehend geschlossenen Kreislaufwirtschaft ist ebenso alternativlos wie die Anerkennung brandschutzsicherer Holzbauten in den Gebäudeklassen IV und V."

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"Politische Weichen sind bereits gestellt"

Die politischen Weichen für nachhaltiges Bauen und einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 seien auf nationaler Ebene schon mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Erneuerbaren Energien Gesetz gestellt. Auf europäischer Ebene gebe es dafür den Green Deal.

Instrumente zur Feinjustierung liegen in der derzeitigen Revision der Bauproduktenverordnung mit der erforderlichen nationalen Ausgestaltung. "Das Bauordnungsrecht muss produktneutral bleiben. Eine bauordnungsrechtliche Besserstellung oder Benachteiligung von Baustoffen in einzelnen Gebäudeklassen lehnen wir daher strikt ab", sagt Quast.

Quelle: ZDB

Text: / handwerksblatt.de

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