Aufgabe der Clearingstelle ist es auch, Impulse für Bürokratieabbau zu geben.

Aufgabe der Clearingstelle ist es auch, Impulse für Bürokratieabbau zu geben. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Clearingstelle Mittelstand stellt Tätigkeitsbericht vor

Handwerkspolitik

Die nordrhein-westfälische Clearingstelle Mittelstand hat ihren Tätigkeitsbericht für 2019 veröffentlicht. Das Handwerk hat einen Verbesserungsvorschlag.

Die Clearingstelle Mittelstand NRW prüft mit ihren sogenannten Clearingverfahren für die mittelständische Wirtschaft relevante Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, des Bundes und der EU frühzeitig auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit. Jetzt wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung im nordrhein-westfälischen Landtag der Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vorgestellt.

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) kündigte bei der Gelegenheit an, die Arbeit der Clearingstelle Mittelstand und des Wirtschaftsministeriums weiter zu verknüpfen: "Wir wollen die Fachkompetenz und Expertise der Clearingstelle für unsere weiteren Entfesselungsbemühungen noch besser nutzen. Mit der geplanten Anpassung des Mittelstandsförderungsgesetzes wollen wir die Clearingstelle zusätzlich stärken und ihre Schlagkraft weiter erhöhen."

Initiativrecht soll kommen

TätigkeitsberichtDie Clearingstelle Mittelstand führte im Jahre 2019 insgesamt 18 Clearingverfahren durch. Davon fünf Verfahren zu Vorhaben des Landes, zwölf zu Vorhaben des Bundes und ein Verfahren zu Vorhaben der EU. Die Clearingstelle befasste sich unter anderem mit dem E-Government-Gesetz NRW, dem Landesabfallgesetz NRW, der 5G-Mobilfunkstrategie und dem Gebäudeenergiegesetz.Die Arbeit der Clearingstelle sollte durch ein Initiativrecht gestärkt werden, erklärte Andreas Ehlert, stellvertretender Vorsitzender des Mittelstandsbeirats NRW und Präsident von Handwerk.NRW. "Denn wir brauchen in Nordrhein-Westfalen beständige Impulse für den Abbau von Bürokratie und Wettbewerbshemmnissen, die den Mittelstand belasten und einschränken. Das ist als Antwort auf die Corona-Krise wichtiger denn je.“

Genau das plant nun das Wirtschaftsministerium: Die Clearingstelle soll mit einem eigenen Initiativrecht Verfahren zu bestehenden Landesgesetzen und -verordnungen selber anregen können. In Einzelfällen auf Anforderung soll sie auch zu bereits bestehenden Rechtsvorschriften tätig werden können, wenn sie besonders relevant sind für den Mittelstand.

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100 durchgeführte Clearingverfahren

"Die Clearingstelle Mittelstand NRW ist im Jahre 2013 als bundesweit einmalige Institution an den Start gegangen. Mit fast 100 durchgeführten Clearingverfahren stellt sie eine nicht mehr wegzudenkende Institution in Nordrhein-Westfalen dar" so Sabine Jahn, Geschäftsführerin der Clearingstelle. Sie sei Vorbild für andere Bundesländer.

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

Text: / handwerksblatt.de

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