Der Vorschlag der Kommission bezieht sich auf Solarenergie, Wärmepumpen und die Erneuerung von Kraftwerken zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Der Vorschlag der Kommission bezieht sich auf Solarenergie, Wärmepumpen und die Erneuerung von Kraftwerken zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. (Foto: © anatoliygleb/123RF.com)

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Erneuerbare Energien: Genehmigungsverfahren sollen schneller gehen

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Die EU-Kommission will Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen. Dafür hat sie eine befristete Dringlichkeitsverordnung vorgeschlagen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energie ist laut Europäischer Kommission neben der Diversifizierung der Energieversorgung und dem Energiesparen ein Schlüssel dafür die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland aufzulösen. Nun hat die Kommission für den schnelleren Ausbau eine befristete Dringlichkeitsverordnung vorgeschlagen, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

"Erneuerbare Energie ist für die Europäerinnen und Europäer in dreifacher Hinsicht ein Gewinn: ihre Erzeugung ist billiger, sie ist sauberer und damit besser für unseren Planeten und sie ist frei von russischer Manipulation. Wir halten am erforderlichen Umweltschutz fest", erklärt  Vizepräsident Frans Timmermans.

Ausbautempo weiter erhöhen

Die Kommission will sich bei der Verordnung auf Bereiche konzentrieren, "bei denen es keine Bedenken gebe". Dazu gehörten Solarpaneelen auf Gebäuden und die Erneuerung bestehender Anlagen. Die Energiekommissarin Kadri Simson spricht von einer Steigerungen der Kapazitäten von 50 Gigawatt allein in diesem Jahr durch den Ausbau ihrer erneuerbaren Energien.

Das reiche aber noch nicht aus: "Um die hohen Energiepreise wirksam zu bekämpfen, die Unabhängigkeit der Energieversorgung zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das Tempo jedoch noch weiter erhöhen." Die oft schleppend ablaufenden Genehmigungsverfahren bremsten den Fortschritt.

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Beschleunigung durch vereinfachte Prüfung

Die Kommission geht bei ihrem Vorschlag davon aus, dass dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie von überwiegendem öffentlichen Interesse sind. Damit könnten neue Genehmigungsverfahren im Hinblick auf bestimmte im EU-Umweltrecht vorgesehene Ausnahmen sofort von einer vereinfachten Prüfung profitieren. Zusätzlich sollen Präzisierungen der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie für schneller ablaufende Genehmigungsverfahren sorgen.

Die Verordnung soll für ein Jahr Gültigkeit haben und soll die Zeit überbrücken, bis in den Mitgliedstaaten die Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt ist. Die Kommission geht davon aus, dass die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten zügig umgesetzt werden können, ohne dass die nationalen Verfahren und Rechtssysteme aufwendig geändert werden müssen.

Knappere Fristen

Der Vorschlag der Kommission bezieht sich auf Solarenergie, Wärmepumpen und die Erneuerung von Kraftwerken zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Für Solaranlagen auf Dächern, Parkplätzen, entlang der Verkehrsinfrastruktur und Anlagen mit einer Leistung von weniger als 50 kW soll es eine Frist von maximal einem Monat für das Genehmigungsverfahren geben. Für sie soll eine "stillschweigende Genehmigung" gelten, mit der sie von der Umweltverträglichkeitsprüfung befreit werden.

Um den Ausbau von Wärmepumpen zu beschleunigen, werden die Genehmigungsverfahren durch Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten sowie eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen gestrafft.

HintergrundAm 20. und 21. Oktober dieses Jahres hatten die Staats- und Regierungschefs eine rasche Vereinfachung von Genehmigungsverfahren gefordert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Im REPowerEU-Plan hatte die Kommission bereits Maßnahmen zur Verbesserung der langwierigen und komplexen Verwaltungsverfahren vorgeschlagen. Seitdem hat sich die Lage auf den Energiemärkten jedoch weiter verschlechtert, was dringende Maßnahmen erforderlich macht. Aus diesem Grund schlägt die Kommission neue Maßnahmen in Form einer Verordnung des Rates auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV vor. Der  Vorschlag ergänzt frühere Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Lage auf den Energiemärkten und zur Beschleunigung der Energiewende.
Quelle: EU-Kommission

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Text: / handwerksblatt.de