Schon seit 2017 diskutieren die EU-Mitgliedstaaten über eine Revision der Eurovignetten-Richtlinie. Sie ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren.

Schon seit 2017 diskutieren die EU-Mitgliedstaaten über eine Revision der Eurovignetten-Richtlinie. Sie ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren. (Foto: © Golkin Oleg/123RF.com)

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Eurovignette: Handwerkerausnahme erneut bestätigt

Handwerkspolitik

Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung und damit auch die Handwerkerausnahme bestätigt. Jetzt muss nur noch das Plenum des Parlaments zustimmen.

Nachdem der Rat bereits im Herbst des vergangenen Jahren das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung angenommen hatte, hat jetzt es auch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung bestätigt. Damit hat auch der Ausschuss der Handwerkerausnahme zugestimmt.

Das heißt: Es bleibt bei der Ausnahmemöglichkeit für Transporte des Handwerks, die es jedem einzelnen Land erlaubt, Handwerker und deren Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht komplett oder teilweise von Mautgebühren zu befreien.

Parlament muss noch zustimmen

Nun steht nur noch die Zustimmung des Plenums des EU-Parlaments aus. Schon seit 2017 diskutieren die EU-Mitgliedstaaten über eine Revision der Eurovignetten-Richtlinie. Sie ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren. Der unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft war es gelungen, einen Kompromiss auszuarbeiten.

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / Boris TrenkelHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Boris Trenkel

"Mit der Annahme des Trilogergebnisses durch den Verkehrsausschuss des EU-Parlaments stehen jahrelange Verhandlungen kurz vor dem Abschluss", erklärt Holger Schwannecke. Es sei richtig und im Sinne der Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, gezielte Ausnahmeregelungen zu erlassen, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Detuschen Handwerks.

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Handwerk regional tätig

Handwerker unternähmen Fahrten, um zur Baustelle oder zu ihren Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen. "Dafür fahren sie beispielsweise aus ländlichen Räumen in Großstädte. Möglichkeiten, ihre Fahrten auf andere Verkehrsträger zu verlagern, haben sie nicht", sagt Schwannecke.

HintergrundEurovignette: Handwerkerausnahme bestätigtIn Deutschland wären diese regional tätigen Betriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden. Das hätte negative Auswirkungen auf die wichtigen Ziele des Wohnungsbaus und der energetischen Sanierung.

Praxistaugliche Ausnahmen

Schwannecke: "Wir begrüßen daher, dass innerhalb der EU-Mautregelung praxistaugliche Ausnahmen gefunden werden konnten, die den Transport eigener Materialien durch Handwerksbetriebe ausnehmen und diesen somit zusätzliche Bürokratie ersparen."

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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