Das Handwerk begrüßt, dass die verbindliche Einführung einer Maut für mittelschwere Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen verhindert werden konnte.

Das Handwerk begrüßt, dass die verbindliche Einführung einer Maut für mittelschwere Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen verhindert werden konnte. (Foto: © Jrg Schiemann/123RF.com)

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Mittelschwere Fahrzeuge: Maut zunächst vom Tisch

Handwerkspolitik

Der Plan der EU, Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und zwölf Tonnen mautpflichtig zu machen, ist vorerst gestoppt. Zehntausende Betriebe im Handwerk wären betroffen.

Wie und wann die Mitte 2017 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Wegekostenrichtlinie umgesetzt wird, ist weiter unklar. Bei einem Ratstreffen konnten die EU-Verkehrsminister sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Neuformulierung der Richtlinie einigen.

Strittig war dabei auch der Plan, mittelschwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und zwölf Tonnen in die Mautpflicht aufzunehmen.

Eine Einigung scheiterte auch am Widerstand der Bundesregierung, diesen Plan umzusetzen. In Deutschland fällt die Lkw-Maut erst für Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen an. "Das deutsche Handwerk begrüßt, dass durch den Einsatz von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf Ebene des Verkehrsministerrates der EU die verbindliche Einführung einer Maut für mittelschwere Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen verhindert werden konnte", erklärt Holger Schwannecke.

Zehntausende Handwerksbetriebe betroffen

Zehntausende Betriebe im Handwerk hätten Fahrzeuge in diesem Gewichtsbereich, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Noch mehr Unternehmen würden durch die gelegentliche Anhängernutzung unter die Mautpflicht fallen.

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"Das ist ungerecht, denn die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks verursachen im Gegensatz zu schweren Lkws des Transportgewerbes keinen überproportionalen Verschleiß und tragen bereits über die Kfz- und Energiesteuer mehr als angemessen zum Straßenunterhalt bei."

Angesichts der aktuellen Herausforderungen bei der Gebäudesanierung und beim Wohnungsbau sei eine Verteuerung handwerklicher Leistungserbringung kontraproduktiv, sagt Schwannecke. Klimaschutz im Verkehr sei auch dem Handwerk wichtig. Aber: Eine Maut für mittelschwere Fahrzeuge des Handwerks könne dazu nicht beitragen. "Denn beispielsweise kann ein Tischler oder Dachdecker seine Werkzeuge und Baumaterialien auf dem Weg zum Kunden nicht auf die Schiene verlagern."

Erhebliche Belastungen das regionale Handwerk

Sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament hatten sich für eine Streichung der bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgesprochen. Mit einer solchen streckenabhängigen Maut für mittelschwere Nutzfahrzeuge drohten erhebliche Belastungen für den Großteil des regional tätigen Handwerks, so der ZDH.

Diese Ausdehnung des Gewichtsbereichs würde in Deutschland nach ZDH-Angaben automatisch ein großes mautpflichtiges Netz von Autobahnen und Bundesstraßen von mehr als 50.000 Kilometern Länge betreffen.

Text: / handwerksblatt.de