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Ministerium: Rückkehr zur Meisterpflicht ist ein Erfolg

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen hat aus der Sicht der Politik ihr Ziel erreicht. Das zeigt ein Bericht, den das Bundeswirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat.

Im Jahr 2020 wurde für zwölf Handwerksberufe, die vorher zulassungsfrei waren, wieder die Meisterpflicht eingeführt. Dafür wurden sie von der Anlage B1 der Handwerksordnung wieder in die Anlage A aufgenommen. Außerdem wurden zwei Berufe aus der Anlage B2 (handwerksähnliche Gewerbe) in die Anlage B1 verschoben: das Holz- und Bautenschutzgewerbe sowie das Bestattungsgewerbe.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in den letzten fünf Jahren eine Bewertung durchgeführt. Dafür wurden vor allem folgende Zahlen angeschaut:

  • Wie viele Betriebe es in den betroffenen Handwerken gibt 

  • Wie viele Menschen die Meisterprüfung bestanden haben

  • Wie viele Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden 

Zusätzlich wurden andere wichtige Themen berücksichtigt:

  • Ob es weniger Schadens- und Gewährleistungsfälle gibt 

  • Wie viele Frauen eine Ausbildung oder Prüfung in diesen Berufen gemacht haben 

  • Ob mehr Betriebe tariflich gebunden sind

  • Veränderungen in den Berufsverbänden der betroffenen Handwerke 

Fazit: Erfolg der Novelle

Die Auswertung des Ministeriums ergibt: Die "Rückvermeisterung" war erfolgreich, die Ziele der Reform wurden erreicht. Auch die Bundesregierung sieht das so. Es gibt ihrer Ansicht nach bereits jetzt positive Entwicklungen, obwohl manche langfristigen Effekte – wie der Aufbau neuer Aus- und Weiterbildungsangebote – erst in Zukunft vollständig sichtbar werden.

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Ihr Fazit: Die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen hat sich bisher positiv ausgewirkt: Es gibt mehr Qualität, bessere Strukturen und mehr Anerkennung für diese Berufe. Sie hilft, die Qualität zu sichern und fördert eine gute Ausbildung. Die Berufe haben sich in Bezug auf Gefahren oder Kulturschutz nicht wesentlich verändert, was zeigt, dass die Gründe für die Änderung weiter gültig sind. Die Regierung wird die Entwicklung weiter beobachten und auswerten.

Neben der Rückvermeisterung wurden durch die 4. HwO-Novelle auch geregelt, dass zwei handwerksähnliche Berufe in die Anlage B aufgenommen wurden, also als zulassungsfreie Handwerke gelten. Diese Änderung wurde in der Überprüfung aber nur kurz erwähnt. Viele Vertreter dieser Berufe hätten sich hier eine deutlichere Bewertung gewünscht, ob sie in Zukunft auch als vollwertige Handwerksberufe eingestuft werden könnten. 

Wie haben sich die Zahlen entwickelt?

In den zwölf betroffenen Handwerken wurden weniger neue Betriebe angemeldet. Gleichzeitig gibt es mehr bestandene Meisterprüfungen in diesen Berufen. Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge in diesen Handwerken ist leicht gesunken, aber immer noch besser als in den Handwerken, die keine Zulassung brauchen. Das zeigt, dass die "rückvermeisterten" Berufe trotz der höheren Anforderungen bei Auszubildenden beliebter bleiben. 

Wie sehen das die Betroffenen? 

Die Handwerke, die von der Änderung betroffen waren, bewerten die Rückkehr zur Zulassungspflicht positiv. Sie empfinden sie als notwendig und gut, um Qualität und Sicherheit zu garantieren. Sie betonen aber auch, dass fünf Jahre ein kurzer Zeitraum sind, um langfristige Wirkungen gut beurteilen zu können.

Evaluierung der 4. HWO-NovelleDer komplette Bericht kann über > diesen Link kostenlos heruntergeladen werden.Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf GewerkenNach der Reform der Handwerksordnung gilt die Meisterpflicht seit 2020 wieder für folgende Gewerke:

• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer

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Text: / handwerksblatt.de

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