Nachdem im Jahr 2004 noch 53 Berufe aus der Anlage A in die Anlage B überführt worden waren, wurde die Meisterpflicht 2019 für zwölf Gewerke wiedereingeführt.

Nachdem im Jahr 2004 noch 53 Berufe aus der Anlage A in die Anlage B überführt worden waren, wurde die Meisterpflicht 2019 für zwölf Gewerke wiedereingeführt. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Wiedereinführung der Meisterpflicht: "Die beste Garantie für Qualitätsarbeit"

Handwerkspolitik

Im Jahr 2019 hat die Politik entschieden, die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wiedereinzuführen. Die Fachverbände ziehen nach knapp zwei Jahren eine positive Bilanz.

Nach langem Kampf war es Ende 2019 soweit: Nach der Zustimmung des Bundesrats war der Weg frei für eine erneute Reform der Handwerksordnung. Nachdem im Jahr 2004 noch 53 Berufe aus der Anlage A in die Anlage B überführt worden waren, ging es jetzt in die andere Richtung – die Meisterpflicht wurde für zwölf Gewerke wiedereingeführt. Ein großer Erfolg und ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk, kommentierte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), vor knapp zwei Jahren den Beschluss des Bundesrats.

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris TrenkelHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel

Nicht nur der ZDH, sondern auch andere Handwerksorganisationen, darunter auch viele Handwerkskammern und Fachverbände, hatten sich lange für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für verschiedene zulassungsfreie Gewerke eingesetzt. Hauptargumente dafür waren aus Sicht des Handwerks Qualitätsmängel und Dumpingpreise in den Betrieben der neuerdings zulassungsfreien Berufe, die sich oft nicht lange am Markt halten konnten. Anlass zur Kritik gaben außerdem die sinkenden Ausbildungszahlen.

"Längst überfällige Entscheidung"

Felix Pakleppa Foto: © ZDBFelix Pakleppa Foto: © ZDB

"Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in vier bauhandwerklichen Berufen Ende 2019 war eine längst überfällige politische Entscheidung", sagt auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Er nennt einen weiteren Aspekt, der für die Wiedereiführung der Meisterpflicht spricht: "Nur qualifizierte Fachkräfte können eine sichere und fachgerechte Bauausführung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher garantieren."

Er ist sich sicher, dass die Ausbildungszahlen in den nächsten Jahren zunehmen und die Fälle, in denen über mangelhafte Arbeit geklagt wird, deutlich zurückgehen werden. Fast zwei Jahre nach der Novelle ist das Statistikmaterial noch wenig aussagekräftig – auch wegen Corona. Einer Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen zeigt sich eine "Überlagerung der Effekte von Novellierung der Handwerksordnung und Corona-Folgen".

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Qualität oft mangelhaft

Frank Ebisch Foto: © ZVSHKFrank Ebisch Foto: © ZVSHKFrank Ebisch, Bereichsleiter Kommunikation des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, erkennt dennoch einen Trend: "Wir konnten schon 2020 einen Rückgang von Betrieben im Behälter- und Apparatebauerhandwerk von 1.814 zu Jahresbeginn auf 1.701 zum Jahresende feststellen.

"Dieser deutliche Rückgang bestätigt unsere Argumentation, dass es sich zuvor bei einer Vielzahl von Betrieben um Ausweicheintragungen handelte, die eigentlich nicht im Behälterbau tätig beziehungsweise qualifiziert waren und die mangels ausreichender Qualität am Markt nicht bestehen können." Er rechnet mit weiteren Bereinigungseffekten in den nächsten Jahren. Ob und inwiefern die Meisterpflicht einen Effekt auf die Ausbildung von Meistern haben wird, sei aber noch nicht abzusehen.

Hoffnung auf gesteigerte Leistungsqualität

Martina Gralki-Brosch Foto: © Zentralverband Schilder und LichtreklameMartina Gralki-Brosch Foto: © Zentralverband Schilder und Lichtreklame

Für die Schilder- und Lichtreklamehersteller sei die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein wichtiger Meilenstein. Martina Gralki-Brosch, Bundesinnungsmeisterin des Zentralverbands Schilder und Lichtreklame, äußert ebenfalls eher langfristige Erwartungen, die nur sukzessive zu erreichen seien: "Wir erhoffen uns davon eine gesteigerte Leistungsqualität zum Vorteil der Betriebe, der Kunden sowie der Verbraucher. Darüber hinaus wollen wir die Sicherung einer hochwertigen beruflichen Aus- und Weiterbildung in unserer Branche erreichen."

Mit kurzfristigen Änderungen habe der Verband nach dem Inkrafttreten der Reform nicht gerechnet – "vor allem deshalb, weil die Entwicklung durch die völlig verfahrene gesamtwirtschaftliche Situation unter den Vorzeichen der Pandemie überlagert wurde", so Gralki-Brosch. Gleiches gelte für die Ausbildungszahlen. Ein positiver Trend sei gleichwohl ein erhöhtes Angebot und die verstärkte Belegung der Meisterkurse.

Jahrelange Überzeugungsarbeit

Ingo Plück Foto: © Bundesverband Rollladen + SonnenschutzIngo Plück Foto: © Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz

Mit der Novelle habe die Politik die jahrelange Überzeugungsarbeit, zahlreicher Handwerksverbände und des ZDH anerkannt und ein starkes Zeichen für Qualität und Qualifikation im Handwerk gesetzt, sagt Ingo Plück. Der Meisterbrief sei die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz. "Mit der Rückkehr zur Zulassungspflicht gelingt uns hoffentlich ein Beitrag zu mehr Ausbildung und mehr Nachwuchs, zu qualitativ noch hochwertigerer Aus- und Weiterbildung und zu noch mehr Qualitätssicherung für die Kundschaft."

Stimmen aus den HandwerkskammernHier finden Sie Stellungnahmen aus verschiedenen Handwerkskammern.Die Nachfrage nach den Meisterkursen entwickele sich erfreulich. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe bleibe stabil. Der Verband hofft, "durch den Imagegewinn" auf steigende Auszubildendenzahlen zu kommen. Plück: "Die ausbildenden Betriebe, also auch die alteingesessenen Meisterbetriebe, stemmen bisher die Ausbildungen, aber die werden nicht jünger. Wir erhoffen uns von der Wiedereinführung der Meisterpflicht, dass die neue Generation das Ausbildungsniveau halten kann."

WiedereinführungNach der Reform der Handwerksordnung gilt die Meisterpflicht wieder für folgende Gewerke:

• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer

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Text: / handwerksblatt.de