"Geigen aus Mittenwald" werden nun EU-weit geschützt.

"Musikinstrumente aus Mittenwald" werden nun EU-weit geschützt. (Foto: © amh-online.de)

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Handwerk erhält mehr Schutz für Herkunftsangaben

Ob Glas aus Jena, Geigen aus Mittenwald oder Uhren aus Glashütte: Herkunftsangaben sollen erstmals auch handwerkliche Erzeugnisse schützen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.

Geografische Angaben bei handwerklichen Erzeugnissen sollen besser geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 30. Juli 2025 beschlossen hat. Vorgelegt hatten ihn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Traditionelle Handwerksprodukte, wie beispielsweise Schwarzwälder Kuckucksuhren, erzgebirgische Schwibbogen und Solinger Messer haben eine lange Tradition in den betroffenen Regionen und werden entsprechend jahrhundertelanger handwerklicher Verfahren qualitativ hochwertig hergestellt. Ihre Eintragung soll leichter und ein EU-weiter Schutz möglich werden.

Schadensersatz und Bußgeld für Verstöße

Zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche Erzeugnisse sind unter anderem folgende Regelungen vorgesehen:

• Wer eine geografische Angabe für ein handwerkliches Erzeugnis schützen lassen will, muss zunächst einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreichen. Das DPMA beteiligt die betroffenen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände am Verfahren. Nach positiver Prüfung übermittelt das DPMA den Antrag an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, das den Antrag überprüft und die Eintragung in das dort geführte Register vornimmt. 

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• Betroffene haben künftig Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die widerrechtliche Nutzung ihrer Herkunftsangaben. Zusätzlich werden die rechtswidrige Verwendung, Nachahmung oder Aneignung einer solchen geografischen Angabe von den Behörden mit Bußgeld geahndet.

• Die zuständigen Landesbehörden führen Kontrollen durch und überwachen den Markt. Dafür haben sie beispielsweise die Befugnis, Geschäftsräume zu betreten oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Für eine effektive Überwachung des Online-Handels werden die Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben. 

• Sämtliche Angebote im Onlinehandel, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, stellen darüber hinaus einen Verstoß gegen den Digital Services Act dar. Hierdurch werden mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen, etwa durch die Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für die Meldung von fehlerhaft gekennzeichneten Angeboten vorzuhalten. 

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

EU-weiter Schutz

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt hierzu: "Herkunft bürgt in vielen Fällen für besondere Qualität – egal ob es um Marzipan aus Lübeck geht, um Glas aus Jena oder um Geigen aus Mittenwald. Gerade deshalb ist es wichtig, Herkunftsangaben rechtlich effektiv zu schützen." Das Gesetz verbessere den Schutz geografischer Herkunftsangaben auch erstmals für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Uhren aus Glashütte könnten künftig genauso geschützt werden wie Thüringer Rostbratwürste, so die Ministerin. Man leiste damit auch einen Beitrag zum Verbraucherschutz. Denn gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher seien geografische Herkunftsangaben ein Qualitätssiegel.

Der Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde auf europäischer Ebene umfassend erweitert: im CIGIs, craft and industrial geographical indications. Der deutsche Gesetzentwurf setzt die EU-Vorgaben in nationales Recht um.

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Text: / handwerksblatt.de

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