"Geigen aus Mittenwald" werden nun EU-weit geschützt.

"Geigen aus Mittenwald" werden nun EU-weit geschützt. (Foto: © amh-online.de)

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Handwerk erhält mehr Schutz für Herkunftsangaben

Ob Glas aus Jena, Geigen aus Mittenwald oder Uhren aus Glashütte: Herkunftsangaben sollen erstmals auch handwerkliche Erzeugnisse schützen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den zwei Bundesministerien vorgelegt haben.

Geografische Angaben bei handwerklichen Erzeugnissen sollen besser geschützt werden. Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) heute veröffentlicht haben. 

Traditionelle Handwerksprodukte, wie beispielsweise Schwarzwälder Kuckucksuhren, erzgebirgische Schwibbogen und Solinger Messer haben eine lange Tradition in den betroffenen Regionen und werden entsprechend jahrhundertelanger handwerklicher Verfahren qualitativ hochwertig hergestellt. Ihre Eintragung soll leichter und ein EU-weiter Schutz möglich werden.

EU-weiter Schutz

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, erklärt hierzu: "Herkunft bürgt in vielen Fällen für besondere Qualität – egal ob es um Marzipan aus Lübeck geht, um Glas aus Jena oder um Geigen aus Mittenwald. Gerade deshalb ist es wichtig, Herkunftsangaben rechtlich effektiv zu schützen." Das Gesetz verbessere den Schutz geografischer Herkunftsangaben auch erstmals für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Uhren aus Glashütte könnten künftig genauso geschützt werden wie Thüringer Rostbratwürste, so die Ministerin. Man leiste damit auch einen Beitrag zum Verbraucherschutz. Denn gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher seien geografische Herkunftsangaben ein Qualitätssiegel.

Der Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde auf europäischer Ebene umfassend erweitert: im CIGIs, craft and industrial geographical indications. Der deutsche Gesetzentwurf setzt die EU-Vorgaben in nationales Recht um.

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Text: / handwerksblatt.de

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