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HWK Trier | Mai 2025
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Die Pkw-Maut-Pläne der Bundesergierung sind vom EuGH gekippt worden. (Foto: © Brian Jackson/123RF.com)
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Juni 2019
Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Die Abgabe diskriminiert Fahrzeughalter aus dem Ausland, sagt der Europäische Gerichtshof.
Die obersten EU-Richter geben der deutschen Pkw-Maut kein grünes Licht. Deutschland darf die Abgabe nicht einführen, zumindest nicht in der geplanten Form, entschieden sie am 18. Juni. Die Regelung sieht vor, dass nur deutsche Autobesitzer über eine geringere Kfz-Steuer für die Maut entlastet werden. Das benachteiligt EU-Ausländer wegen ihrer Staatsangehörigkeit, meint der EuGH. Er teilt damit die Auffassung von Österreich und den Niederlanden, die gegen die deutsche Pkw-Maut geklagt hatten.
Ausländische Fahrer sollten nur für Autobahnen zahlen. Sie sollten neben der Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife für zehn Tage oder zwei Monate buchen können. Kosten bis maximal 130 Euro waren geplant.
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Zur Kasse gebeten werden sollten grundsätzlich alle Autofahrer, Inländer sollten jedoch über die Kfz-Steuer einen Ausgleich erhalten. Da somit die wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von ausländischen Fahrzeugen liege, sei das eine unzulässige Diskriminierung, erklärte der EuGH. Die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs seien verletzt.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hielt die deutsche Pkw-Maut für rechtens, hatte er in seinem Gutachten vom Februar dieses Jahres festgestellt. Die Richter folgten seinem Votum diesmal aber nicht.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18. Juni 2019, Az. Rechtssache C 591/17
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