Die Mantelverordnung soll regeln, wie mineralische Abfälle bestmöglich zu verwerten sind.

Die Mantelverordnung soll regeln, wie mineralische Abfälle bestmöglich zu verwerten sind. (Foto: © ilker celik/123RF.com)

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Mantelverordnung: Bauwirtschaft warnt vor höheren Baukosten

Handwerkspolitik

Der Bundesrat hat der Mantelverordnung zugestimmt, sieht aber umfassende Änderungen vor. Die Bau- und Abbruchwirtschaft warnt vor Deponieknappheit und höheren Baukosten.

Eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes hatte sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) von der Mantelverordnung erhofft, die der Bundesrat jetzt zugestimmt hat. Die Mantelverordnung besteht aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten, Verordnungen. Zu den Herzstücken gehören die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und damit zusammenhängende Änderungen der Deponie- und der Gewerbeabfallverordnung.

Mit der Mantelverordnung will die Bundesregierung einheitliche Regelungen darüber treffen, wie mineralische Abfälle bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Hoffnung des Baugewerbes bleibt unerfüllt

Die Hoffnung des Baugewerbes hat sich nicht erfüllt. Der ZDB fordert Nachbesserungen und kritisiert besonders die vom Bundesrat geforderte "deutlich schärfere" Ersatzbaustoffverordnung, die nicht den Empfehlungen des ZDB folge. Die Mantelverordnung kann nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Davon gibt es viele.

In einer gemeinsamen Erklärung machen der ZDB, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Deutsche Abbruchverband ihrem Ärger Luft. Sie rechnen mit einer "angespannten" Verwertungssituation von Boden und einer "sinkenden Verwertungsquote" bei mineralischen Abfällen bei gleichzeitig steigendem Deponiebedarf, sollte die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen umgesetzt werden. Bundesdesregierung und Bundestag müssen zustimmen.

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Nachbesserungen gefordert

"Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, ihre Zuständigkeit und ihre Kompetenzen zu nutzen und Nachbesserungen im Sinne des Ressourcenschutzes vorzunehmen", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB. Dazu gehöre die Zulassung der erweiterten Länderöffnungsklauseln für Verfüllungen, wie sie der Koalitionsvertrag vorgesehen waren.

"Mineralische Ersatzbaustoffe müssen über eine geeignete Regelung vom Stigma des Abfalls befreit werden. Recycling-Baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Die besten Qualitäten der Recyclingbaustoffe müssen daher auch von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden", so der ZDB-Präsident.

Steigende Bau- und Entsorgungskosten befürchtet

Es sei nachvollziehbar, dass Bund und Länder unter ein Vorhaben einen Schlussstrich ziehen wollen, über das seit etwa 15 Jahren gestritten wird, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie. Sie betreffe aber fast jede Straßenbaumaßnahme und sei deshalb genau zu prüfen. Babiel fürchtet, dass es hier zu steigenden Baukosten führen könne, sollte die Mantelverordnung nun ohne Verbesserungen von Bundesregierung und Bundestag beschlossen werden.

"Bundestag und Bundesregierung sollten auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens ihre Möglichkeiten noch nutzen, um die allseits propagierte Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung für mineralische Abfälle in der Mantelverordnung auch Wirklichkeit werden zu lassen", ergänzt Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands. Geschehe das nicht, müsse sich auch die öffentliche Hand als Bauherr auf stark steigende Bau- und Entsorgungskosten einstellen.

Text: / handwerksblatt.de

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