Die Beschäftigten im Bäckerhandwerk erhalten eine angemessene Entgeltanpassung, sagen die beiden Ehrenlandesinnungsmeister Heribert Kamm und Bernd Siebers.

Die Beschäftigten im Bäckerhandwerk erhalten eine angemessene Entgeltanpassung, sagen die beiden Ehrenlandesinnungsmeister Heribert Kamm und Bernd Siebers. (Foto: © wavebreakmediamicro/123RF.com)

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Neuer Tarifvertrag für das NRW-Bäckerhandwerk

Handwerkspolitik

Das Bäckerhandwerk in NRW und den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.

Nach längeren Verhandlungen haben der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks  und der Bäcker-Innungsverband Westfalen-Lippe in der vierten Verhandlungsrunde einen neuen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossen. Der Entgelttarifvertrag vom 3. Juni 2019 behält unverändert seine Gültigkeit bis zum 28. Februar 2021.

Kernvereinbarungen im neuen Tarifvertrag:

  • Ab dem 1. März 2021 erhöhen sich die Entgelte in den Tarifgruppen 1 bis 14 um 1,9 Prozent, in der Tarifgruppe 15 um 60 Cent und in der Tarifgruppe 16 um 50 Cent.
  • Ab dem 1. Februar 2022 erhöhen sich die Entgelte in den Tarifgruppen 1 bis14 um 1,9 Prozent, in der Tarifgruppe 15 um 60 Cent und in der Tarifgruppe 16 um 50 Cent.
  • Die überproportionale Erhöhung in den Entgeltgruppen 15 und 16 verhindert, dass die Entgeltschere bei diesen beiden unteren Tarifgruppen künftig weiter auseinander geht.
  • Für die außergewöhnlichen Erschwernisse während der Corona-Pandemie erhält jeder Mitarbeiter vollzeitäquivalent einen betrieblichen Corona-Bonus in Höhe von 200 Euro, zahlbar bis zum 31.12.2020.
  • Der Tarifvertrag ist erstmalig kündbar zum 1. Januar 2023.

"Das Bäckerhandwerk hat in NRW in den vergangenen sieben Krisenmonaten mehr als 250 Millionen Euro Umsatz verloren", sagen die beiden Ehrenlandesinnungsmeister und Verhandlungsführer Heribert Kamm und Bernd Siebers. "Trotz dieser massiven Umsatzrückgänge erfahren unsere geschätzten Beschäftigten durch diese Einigung eine angemessene Entgeltanpassung, zugleich ermöglicht der maßvolle und langfristige Tarifabschluss unseren Betrieben in der aktuell wegen der Corona-Pandemie nur sehr schwer planbaren Wirtschaftslage eine mittelfristige Planungssicherheit unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Belange."

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Sicherheit in unsicheren Zeiten

Das Bäckerhandwerk biete damit Sicherheit in unsicheren Zeiten. Der neue Entgelttarifvertrag helfe dabei sicherzustellen, dass die vielen familiengeführten Betriebe in der Branche mit ihren zukunftsfähigen Arbeitsplätzen auch weiterhin qualifizierte und hochmotivierte Mitarbeiter finden und wir eine gute Chance haben, die Corona-Pandemie gemeinsam gut zu überstehen.

Quelle: BIV

Text: / handwerksblatt.de

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