Arbeitnehmer in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen gegenüber ihren Arbeitgebern auskunftspflichtig sein, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht.

Arbeitnehmer in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen gegenüber ihren Arbeitgebern auskunftspflichtig sein, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht. (Foto: © Alexey Poprotsky/123RF.com)

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Corona: Nicht alle Arbeitgeber dürfen nach dem Impfstatus fragen

Handwerkspolitik

Der Bundestag hat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu gehört die Auskunftpflicht von Mitarbeitern in Kitas, Schulen und Heimen zu ihrem Impfstatus. Das Handwerk übt scharfe Kritik.

In seiner vermutlich letzten Sitzung vor der Wahl hat der Bundestag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Demnach wird künftig die Hospitalisierungsrate zum wichtigsten Indikator, wenn es um Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geht. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen wrd dann der entscheidende Faktor. Die Zahl der Neuinfektionen, der nicht belegten Intensivbetten und der Impfungen soll ebenfalls eine Rolle spielen. Konkrete Grenzwerte werden im Gesetz aber nicht festgelegt, darüber sollen die Länder entscheiden.

Zuletzt wurde kontrovers diskutiert, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach ihrem Impstatus fragen dürfen. Hier hat der Bundestag nur eine eingeschränke Auskunftspflicht beschlossen. Und zwar sollen nur Arbeitnehmer in Kitas, Schulen und Pflegeheimen gegenüber ihren Arbeitgebern auskunftspflichtig sein. Das Handwerk ist enttäuscht: "Der beschlossene Kompromiss zur Impfabfrage in der Arbeitswelt greift viel zu kurz und legt Arbeitgebern Stolpersteine bei der Organisation eines der Pandemie angemessenen betrieblichen Gesundheitsschutzes in den Weg", sagt Hans Peter Wollseifer.

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ZDH fordert umfassendes Abfragerecht

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris TrenkelHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks fordert eine "umfassendere Öffnung" des Abfragerechts. Besonders wichtig sei das für die personennahen Dienstleistungshandwerke, die Gesundheitshandwerke und alle Handwerke, die in ihren Ladenlokalen im direkten Kundenkontakt stehen. Die Abfrage sei mittlerweile selbstverständlich für Restaurant- und Konzertbesuche. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum am Arbeitsplatz nicht abgefragt werden darf.

"Und geradezu widersinnig ist es, dass nicht einmal diejenigen Handwerksbetriebe den Impfstatus erfragen dürfen, deren Beschäftigte beispielsweise als Gesundheitshandwerker, Textil- und Gebäudereiniger sowie für Instandsetzungen und Reparaturen in den Bereichen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, für die der Kompromiss nun die Impfabfrage zulässt", wettert Wollseifer. Das stehe dem bestmöglichen Gesundheitsschutz und geringstmögliche Ansteckungsgefahr entgegen.

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Text: / handwerksblatt.de

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