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Gesellschaft | Juni 2023
Ohne Digitalisierung und künstliche Intelligenz läuft künftig nichts mehr in der Meisterausbildung. Das ist das Fazit des Anwendertreffens, einer gemeinsamen Veranstaltung der Verlagsanstalt Handwerk und des Instituts für Technik der Betriebsführung (itb).
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Gesellschaft | Juni 2023
Ohne Digitalisierung und künstliche Intelligenz läuft künftig nichts mehr in der Meisterausbildung. Das ist das Fazit des Anwendertreffens, einer gemeinsamen Veranstaltung der Verlagsanstalt Handwerk und des Instituts für Technik der Betriebsführung (itb).
Ab Mitte des Jahres 2023 will das NRW-Arbeitsministerium eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro für jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk zahlen. (Foto: © gwolters/123RF.com)
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November 2022
Ab Mitte des kommenden Jahres erhalten erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk in Nordrhein-Westfalen eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro.
Ab Mitte des Jahres 2023 will das NRW-Arbeitsministerium eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro für jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk zahlen. Diese Maßnahme ist Teil der Fachkräfteoffensive der Landesregierung. Dafür will sie jährlich elf Millionen Euro in die Hand nehmen. Der Landtag muss dem noch zustimmen.
"Mit der Meisterprämie investieren wir in kluge Köpfe und die Attraktivität der beruflichen Bildung. Das ist sehr gut angelegtes Geld. Denn: Um klimaneutral zu werden, reicht es nicht, sich hehre Ziele auf Klimakonferenzen zu setzen", erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Meisterboni Eine Übersicht aller Bundesländer, die den erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung honorieren, finden Sie in dem Online-Beitrag "Vom Meisterbonus bis zur Aufstiegsprämie" auf handwerksblatt.de.
Die Transformation zur Klimaneutralität müsse zügig umgesetzt werden. "In den kommenden Jahren werden viele Betriebsinhaber und Meisterinnen und Meister im Handwerk altersbedingt ausscheiden. Mit der Meisterprämie wollen wir einen Anreiz setzen, den anspruchsvollen Weg einer Meisterfortbildung zu gehen. Perspektivisch können wir damit auch wertvolle Arbeitsplätze und Ausbildungsbetriebe erhalten und die Gründung neuer Betriebe überhaupt ermöglichen."
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Die genaue Gestaltung der Meisterprämie wird derzeit noch erarbeitet. Die Förderung richtet sich an Handwerksmeister nach Anlage A und B 1 zur Handwerksordnung. Die Prämie soll in einem möglichst unkomplizierten Verfahren ausgezahlt werden. Während das Studium in der Regel kostenlos sei, müssten angehende Meister nach wie vor einen Teil ihrer Fortbildungskosten selber schultern, so Laumann. "Auch hier wollen wir mit der Meisterprämie einen Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung leisten. Denn wir wollen Berufsbildungsland Nummer Eins werden."
Quelle: NRW-Arbeitsministerium
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