Empfänger der NRW-Soforthilfe sollen die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember dieses Jahres an die zuständige Bezirksregierung zurückzahlen.

Empfänger der NRW-Soforthilfe sollen die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember dieses Jahres an die zuständige Bezirksregierung zurückzahlen. (Foto: © vladimir voronin/123RF.com)

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NRW-Soforthilfe: Betriebe müssen Überschüsse zurückzahlen

4,5 Milliarden Euro wurden im Rahmen der NRW-Soforthilfe an Betriebe aus dem Land ausgeschüttet. Unternehmen, die mehr Geld erhalten haben als nötig, um die Finanzierungslücke zu schließen, sollen den Überschuss zurückzahlen.

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen geholfen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge gestellt und so hohe Auszahlungen geleistet wie in Nordrhein-Westfalen: Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Das meldet die nordrhein-westfälische Landesregierung.

HotlineFragen zum Verfahren werden unter der Telefon-Hotline 0211/ 79564995 beantwortet.Am 31. Mai 2020 ist die Antragsphase planmäßig zu Ende gegangen. Die Soforthilfe-Empfänger müssen nun in einem digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember dieses Jahres an die zuständige Bezirksregierung zurückzuzahlen.

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Verlässliche Hilfen gefordert

Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) übt Kritik: "Völlig klar ist, dass sich die Soforthilfe an Betriebe richtete, die in wirtschaftlicher Not waren", sagt Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT. "Insofern sind Rückzahlungen folgerichtig, sollten sich die wirtschaftlichen Probleme im Einzelfall als weniger gravierend herausstellen. Doch gerade in dieser schweren Krise brauchen die vielen Betriebe in Not, die zum Teil einen kompletten Umsatzeinbruch zu verzeichnen hatten, verlässliche Hilfen."

Positiv sei, dass das Nachweisverfahren möglichst unbürokratisch durchgeführt werden soll und lange Fristen in der weiteren Abwicklung bis zum Ende des Jahres gewährt werden. Die Kammern und weitere Handwerksorganisationen hätten zehntausende Beratungsgespräche durchgeführt. Vielen Unternehmen seien so konkrete Hilfestellungen gegeben worden. "Wir werden diese Beratung weiter fortführen und Betrieben nach Kräften helfen", so Heidmeier.

Text: / handwerksblatt.de