"Wir wollen die Steuerbelastung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent deckeln", sagen Lutz Lienenkämper und Albert Füracker.

"Wir wollen die Steuerbelastung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent deckeln", sagen Lutz Lienenkämper und Albert Füracker. (Foto: © morganka/123RF.com)

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NRW und Bayern drängen auf Unternehmensteuerreform

Handwerkspolitik

Die Finanzminister in NRW und Bayern setzen sich für Entlastungen für Betriebe durch eine Unternehmensteuerreform ein. Deutschland brauche attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Startups.

Lutz Lienenkämper und Albert Füracker, Finanzminister der Länder NRW und Bayern, fordern nach einem gemeinsamen Treffen Entlastungen für Betriebe durch eine Unternehmensteuerreform. "Deutschland braucht attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Startups. Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Es ist jetzt dringend an der Zeit, die längst überfällige Modernisierung des Unternehmensteuerrechts zügig anzupacken", so die Minister.

Besonders hinsichtlich der Unternehmensabgaben sei Deutschland im internationalen Vergleich zum Hochsteuerland geworden. Die Corona-Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen erfordere eine tatkräftige Unterstützung der Wirtschaft. Dabei sei die steuerliche Gesamtbelastung für die Standortwahl von Unternehmen ein wesentlicher Faktor. Sie werde künftig an Bedeutung gewinnen. "Wir wollen die Steuerbelastung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent deckeln. Das würde die Position Deutschlands immens verbessern."

Rechtsunsicherheit und Bürokratieaufwand vermeiden

Konkret gebe es Verbesserungsbedarf im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit sollten die Leitlinien für die moderne Unternehmensteuer sein. "Übermäßig komplexe und nicht mehr zeitgemäße Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit und hohem bürokratischem Aufwand. Deshalb gilt es, das Steuerrecht zukunftsfest zu erneuern und zugleich international wettbewerbsfähig auszugestalten. Dazu gehört auch, neue Abgaben und Meldepflichten, wie etwa das Lieferkettengesetz, auf den Prüfstand zu stellen", eklärt Lienenkämper.

Es dürfe keine zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen geben, vielmehr brauche es nun steuerliche Anreize, um Investitionen, vor allem in Klimaschutz und Digitalisierung, zu fördern. Füracker: "Gerade junge, innovative Unternehmen brauchen mehr finanzielle Spielräume. Sie sind eine wichtige Antriebskraft in einer aufstrebenden Wirtschaft.“ Auch bei den Zuständigkeiten im Steuerrecht müsse der Föderalismus gestärkt werden. Dann könne zum Beispiel das Anliegen Bayerns und Nordrhein-Westfalens, Freibeträge beim Ersterwerb für selbst genutztes Wohneigentum einzuführen, tatsächlich zum Wohle der Bürger umgesetzt werden.

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Quelle: NRW-Finanzministerium

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Text: / handwerksblatt.de

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