Neun von zehn Steuerzahlern sollen komplett vom Solidaritätszuschlag befreit werden.

Neun von zehn Steuerzahlern sollen komplett vom Solidaritätszuschlag befreit werden. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Bundestag beschließt Teilabschaffung des Soli

Handwerkspolitik

Der Bundestag hat die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Ab 2021 sollen ihn nur noch wenige voll zahlen.

Ab 2021 soll nur noch ein kleiner Teil der Bürger den Solidaritätszuschlag zahlen. Rund 90 Prozent sollen dann gar nichts mehr bezahlen müssen, nämlich diejenigen, die weniger als 16.956 Euro Einkommenssteuer zahlen, beziehungsweise ein Bruttojahreseinkommen von bis zu 73.874 Euro haben. 6,5 Prozent sollen den Zuschlag nur noch teilweise aufbringen, wenn sie zwar mehr als 73.874 Euro jährlich verdienen, aber ihr Bruttojahreslohn unter 109.451 Euro liegt. Nur die reichsten 3,5 Prozent sollen weiter voll zur Kasse gebeten werden. Das Bundesfinanzministerium spricht von einer Entlastung der Steuerzahler um zehn Milliarden Euro im Jahr 2021.

Einführung nach der Wiedervereinigung

1991 wurde der Soli als Ergänzungsabgabe für den Aufbau Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung eingeführt – zunächst nur befristet für ein Jahr. Vier Jahre später wurde die Sondersteuer wiedereingeführt, um den Solidarpakt I und II zu finanzieren. Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin erhielten seitdem zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur zu verbessern oder den Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen. Der Solidarpakt I läuft zum Ende des laufenden Jahres aus und nach Angebaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks fließen nur noch rund 20 Prozent der Einnahmen durch den Soli in die ostdeutschen Länder.

Text: / handwerksblatt.de

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