Beim Leiterkauf sollte man besonders auf die Sicherheit der Leiter achten. Lesen Sie hier die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regeln.

Beim Leiterkauf sollte man besonders auf die Sicherheit der Leiter achten. Lesen Sie hier die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regeln. (Foto: © Günzburger Steigtechnik)

Vorlesen:

Absturzgefährdung: Safety First!

Seit April gelten neue Regeln für Betriebssicherheit gegen Absturz. Wir stellen die wichtigsten Eckpunkte vor.

Was wären Baustellen ohne Gerüste oder Leitern? Täglich sind die kleinen und großen Helfer im Handwerk im Einsatz. Umso wichtiger ist es, Abstürze und Unfälle zu verhindern. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" (TRBS 2121-2) sind seit Jahresbeginn neu geregelt. Darin werden Maßnahmen sowohl im Hinblick auf die technische Beschaffenheit als auch auf organisatorische Belange beschrieben. 

PDF-Download: Sicher im Job - Arbeitsschutz im Betrieb

Trittsicherheit ist Trumpf

Hauptursachen für Unfälle mit Leitern sind das Wegrutschen der Leiter, Gleichgewichtsverlust und das Abrutschen von Leitersprossen. Diese Kriterien wurden bei der Überarbeitung der Technischen Regeln berücksichtigt. Führungskräfte müssen in der Gefährdungsbeurteilung zunächst abwägen, ob es überhaupt eine Leiter sein muss, oder ob es Alternativen gibt, die mehr Sicherheit bieten. Das kann eine Bautreppe, eine Stufenplattform oder eine Hubarbeitsbühne sein. Wenn die Wahl auf eine Leiter fällt, sind Plattform- oder Podestleitern das Mittel der Wahl, um ausreichend Standfestigkeit zu bieten.

Erst kontrollieren, dann aufsteigen

Wichtig vor jeder Inbetriebnahme einer Leiter ist die Inaugenscheinnahme und Kontrolle.Weist die Leiter Mängel auf, darf sie nicht verwendet werden. Darüber hinaus sind der Verwendungszweck und die örtlichen Gegebenheiten zunächst zu prüfen. Ist der Boden uneben? Sind eher ruhige Arbeiten oder Arbeiten wie Schlagen oder Hämmern mit großem Kraftaufwand in der Höhe zu tätigen? Auch solche Aspekte beeinflussen die Entscheidung für oder gegen eine Leiter. Denn in luftiger Höhe kann die Arbeit schnell zu einer wackeligen Angelegenheit werden. Hier sind Podeste in jedem Fall die bessere Wahl, da sie die erforderliche Standfestigkeit bieten. Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Beantwortung der Frage, ob die Leiter als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg eingesetzt wird. Wird die Leiter als Arbeitsplatz eingesetzt, muss der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen, denn das Arbeiten von Sprossenleitern ist nicht mehr zulässig. Wer noch alte Sprossenleitern in der Werkstatt hat, braucht diese jedoch nicht zu entsorgen. So bietet z. B. die Günzburger Steigtechnik ein Umrüstungsmodul, mit dem Sprossenleitern im Nu in Stufenleitern verwandelt werden können.

Die Höhe macht den Unterschied

In drei Metern Höhe von der Leiter aus Arbeiten ausführen? Das ist nur bedingt erlaubt. Grundsätzlich gilt: Arbeiten dürfen von Leiterstufen oder einer Plattform dauerhaft nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern ausgeführt werden. Liegt die Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern, darf der Beschäftigte hier maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht von der Leiter oder vom Podest arbeiten. Oberhalb von fünf Metern dürfen Leitern grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz kommen. "Gerade bei den Technischen Regeln für Betriebssicherheit gilt es jede Menge zu beachten", sagt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik GmbH. "Unsere Profis erklären auf der A+A anschaulich an unseren Produkten, was die neuen Vorschriften konkret in der Praxis bedeuten und welche Vorteile unsere regelkonformen Lösungen bieten."

Fördermittel: Mit dem Kauf der richtigen Leiter können sich Handwerker Fördermittel sichern. Die BG BAU fördert Schutzausrüstungen und Arbeitsmittel, die der Arbeitssicherheit dienen,mit attraktiven Prämien. Dies gilt auch für die Anschaffung von Leitern.
Hintergrund: Weitere Informationen dazu gibt es online hier.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: