Über welche Gesetze der Chef seine Mitarbeiter informieren muss
Alle Unternehmen müssen relevante Gesetze und Verordnungen aushängen, damit die Beschäftigten ihre Rechte und Pflichten kennen. Das gilt auch für Kleinstbetriebe mit nur einem Mitarbeiter. Lesen Sie hier die Details.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Arbeitsschutz im Betrieb
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gesetze und Verordnungen auszuhängen, die für ihre Mitarbeitenden relevant sind – und diese aktuell zu halten. Auch Kleinstunternehmen müssen diese Aushänge machen. Diese Aushangpflicht umfasst in der Regel die Arbeitsschutzgesetze, kann aber je nach Tätigkeitsfeld um weitere Vorgaben erweitert werden. Wichtig ist, dass die Regelungen jederzeit und ohne Erschwernisse einsehbar sind, zum Beispiel in Pausenräumen oder an einem Schwarzen Brett. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Wer ist zu den Aushängen verpflichtet?
Die Aushangpflicht betrifft jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, unabhängig von der Größe. Das bedeutet, dass bereits ab dem ersten Beschäftigten Aushänge zu machten sind. Dabei ist es wichtig, dass die Informationen stets auf dem aktuellen Stand und gut lesbar sind. Sollte ein Betriebsrat existieren, muss dieser über die Aushänge informiert werden.
Wo sind die Aushänge zu machen?
Die Form, in der die Aushänge erfolgen sollen, ist in den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Wenn es keine spezielle Regelung gibt, müssen die Vorschriften im Betrieb an geeigneten Stellen zur Einsicht bereitgestellt werden. Dies kann durch Auslegen, Aushängen oder eine Bekanntmachung geschehen. Es ist erforderlich, dass die Mitarbeiter die Informationen während ihrer Anwesenheit am Arbeitsplatz ohne fremde Hilfe und unbeaufsichtigt einsehen können.
Geeignete Orte für die Bereitstellung der Aushänge sind laut Gesetzgeber beispielsweise Arbeits-, Pausen- und Aufenthaltsräume. Eine klassische Möglichkeit ist auch das Schwarze Brett. Kantinen oder das Büro des Betriebsrats sind ebenfalls geeignet. Entscheidend ist, dass die Aushänge ohne größeren Aufwand zugänglich sind. Es wäre zum Beispiel unzulässig, diese im Büro des Vorgesetzten oder in schwer erreichbaren Räumen anzubringen.
Was ist mit fremdsprachlichen Mitarbeitern?
Falls im Unternehmen Mitarbeiter ohne Deutschkenntnisse beschäftigt sind, kann es notwendig sein, eine Übersetzung der Aushänge bereitzustellen. Dies leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Übersetzung in Fremdsprachen besteht jedoch nicht.
Ist auch die digitale Form erlaubt?
Grundsätzlich können Unternehmen ihrer Aushangpflicht auch in digitaler Form nachkommen. Voraussetzung ist, dass alle Mitarbeiter Zugang zu den verwendeten elektronischen Medien haben. Ein betriebsinternes Intranet wäre hier ein Beispiel. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter von ihrem eigenen Arbeitsplatz aus darauf zugreifen können, solange ein allgemeiner Zugriff gewährleistet ist, etwa über einen für alle zugänglichen Computer.
Digitale Aushänge dürfen auch auf online verfügbare Gesetzestexte verlinken, sofern an allen Rechnern ein Internetzugang besteht. Jedes aushangpflichtige Gesetz muss dabei separat verlinkt werden, und es muss stets die aktuelle Fassung zur Verfügung stehen.
Wie lange müssen die Informationen bereitstehen?
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Aushänge dauerhaft für alle Beschäftigten zugänglich sind. Es reicht nicht aus, einzelne Inhalte nur für einen begrenzten Zeitraum am Schwarzen Brett oder an anderen Orten bereitzuhalten. Auch eine Bekanntgabe per E-Mail reicht nicht aus, da diese nur die Mitarbeiter erreicht, die zu dem Zeitpunkt der Versendung beschäftigt sind.
Welche Gesetze müssen im Betrieb aushängen?
Das Arbeitsrecht enthält umfassende Schutzvorschriften für Arbeitnehmer und bestimmte Arbeitnehmergruppen. Aushängen müssen Arbeitgeber jedoch nur die Gesetze, die für die jeweiligen Beschäftigten relevant sind. Zum Beispiel ist das Mutterschutzgesetz nur dann aushangpflichtig, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Unternehmen beschäftigt sind. Ebenso muss das Jugendarbeitsschutzgesetz nur dann öffentlich bereitgestellt werden, wenn mindestens ein Jugendlicher beschäftigt ist. Sind mehr als drei Jugendliche im Unternehmen beschäftigt, muss ein Aushang über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie über Pausenzeiten informieren.
Diese Regelungen müssen veröffentlicht werden:
- Arbeitszeitgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Tarifvertragsgesetz
- Mindestlohngesetz
- Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
- Berufsbildungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Auszug aus SGB V zu Schwangerschaft und Mutterschaft
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Gesetz über den Ladenschluss
- Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
- Bundesdatenschutzgesetz
Diese Bestimmungen gewährleisten, dass alle Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz informiert sind und darauf zugreifen können.
Wie sieht die Mitarbeit des Betriebsrats aus?
Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser über die Aushänge informiert werden. Auch die Betriebsratswahl muss öffentlich bekannt gemacht werden. Ebenso muss die Wahlordnung zum Betriebsrat zugänglich sein. Gleiches gilt für die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung oder eines Sprecherausschusses.
Was passiert bei Verstößen gegen die Aushangpflichten?
Unternehmen, die ihre Aushangpflichten nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem können Arbeitgeber schadensersatzpflichtig werden, wenn wegen eines fehlenden Aushangs ein Schaden entsteht.
Verstöße gegen das Betriebsverfassungsrecht können außerdem Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung nach sich ziehen. Wenn Aushänge im Zusammenhang mit Wahlen nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden, kann dies zur Anfechtung der Wahl führen. (Quelle: Datev)
Praxistipp
Die Verlagsanstalt Handwerk bietet eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze in Taschenbuchformat an. Hierin finden Sie neben den aushangpflichtigen Gesetzen einige weitere wichtige Informationen und Formulare:
- Information über die Beschwerdestelle
- Arbeitszeit und Ruhepausen der Jugendlichen
- Verzeichnis der Jugendlichen
- Bestätigung über die erfolgte Unterweisung
- Wiederholung der Unterweisung
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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