Millionenstrafe gegen Straßen-Kartell
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro verhängt. Grund sind Absprachen der Beteiligten bei öffentlichen Aufträgen.
Mehrere Straßenreparatur-Unternehmen haben Kartellabsprachen getroffen. Das Bundeskartellamt hat den sieben Firmen deshalb Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro auferlegt.
Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, Bitunova GmbH (Bitunova), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
Die Firmen haben sich über einen längeren Zeitraum hinweg gegenseitig zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand zur Reparatur und Sanierung von Straßen zugeschoben. Im Vorfeld von Ausschreibungen wurde vereinbart, wer jeweils zum Zuge kommen soll. Um dies abzusichern, haben dann die anderen Unternehmen in vielen Fällen Schutzangebote abgegeben, deren Mindesthöhe ebenfalls vorab festgelegt wurde.
Hoher Schaden für die Allgemeinheit
Die Verstöße betrafen eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen und Landesstraßenbaubehörden. Die Aufträge umfassten einfachere Maßnahmen der Straßenreparatur – Oberflächenbehandlung, Flicken der Straßenoberfläche, Rissesanierung – oder die Belieferung mit Bitumenemulsion oder Splitt, meist mit Auftragsvolumina zwischen 40.000 bis 200.000 Euro.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte dazu: "Nur bei wirksamem Wettbewerb ist es für die öffentliche Hand möglich, Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich und sparsam zu beschaffen. Durch illegale Absprachen können bei öffentlichen Auftraggebern hohe Schäden entstehen, welche letztlich alle Bürgerinnen und Bürger tragen müssen. Neben der kartellrechtlichen Relevanz sind Submissionsabsprachen auch nach § 298 des Strafgesetzbuches strafbar."
Die Verfolgung der Unternehmen liegt beim Bundeskartellamt, für die Verfolgung der beteiligten Personen ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Bitunova GmbH mit dem Bundeskartellamt im Rahmen des Kronzeugenprogramms kooperiert hat. Die Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig. Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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