Wer ist mit im Boot? Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt  auch von der Anzahl der Beteiligten, der geplanten Unternehmensgröße und dem verfügbaren Kapital ab.

Wer ist mit im Boot? Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt auch von der Anzahl der Beteiligten, der geplanten Unternehmensgröße und dem verfügbaren Kapital ab. (Foto: © nyul/123RF.com)

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Welche Rechtsform ist für meinen Handwerksbetrieb die richtige?

GmbH, GbR, KG? Die Wahl der Gesellschaftsform ist eine elementare Entscheidung für jeden Betrieb, auch im Handwerk. Sie beeinflusst Haftung, Steuerfragen und Kundenvertrauen. Ein Experte erklärt, warum.

Kamps, Fielmann, A.T.U: Diese Namen kennt fast jeder in Deutschland. Was viele aber nicht wissen: Es handelt sich dabei um kleine Handwerksbetriebe, die über die Jahre so wuchsen, dass sie sich zu Großunternehmen entwickelten – mit teilweise dreistelligen Millionen-Umsätzen. Einige von ihnen wechselten aus diesem Grund in eine neue Rechtsform: Aus der kleinen Kamps-Bäckerei etwa, die 1982 in Düsseldorf als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eröffnete, wurde 1992 die Kamps Aktiengesellschaft. Oder das Augenoptik-Fachgeschäft, das Günther Fielmann 1972 in Cuxhaven gründete: Zwölf Jahre später ging es an die Börse. A.T.U Auto-Teile-Unger entstand 1985 in der Oberpfalz als GmbH & Co. KG: Die Kombination aus Autoteile-Handel plus Werkstatt war sehr erfolgreich und führte zum späteren Verkauf an den Mobivia-Konzern. 

Die Wahl der richtigen Rechts- (oder Gesellschafts-)form ist eine grundlegende Entscheidung für jeden Betrieb, auch im Handwerk. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und steuerliche Aspekte, sondern auch die Flexibilität in der Geschäftsführung und das Vertrauen der Kunden. Die meisten Handwerker (67,9 Prozent) in Deutschland sind sogenannte Einzelunternehmer, wie eine Statistik des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigt. Das verwundert nicht, denn es handelt sich dabei um die am einfachsten strukturierte Form der geschäftlichen Tätigkeit. Sie ist keine eigene Rechtsform, vielmehr tritt der Unternehmer selbst als Person am Markt auf. 

Einzelunternehmer: Volle Kontrolle, wenig Verwaltung, aber unbegrenzte Haftung

"Einzelunternehmen sind einfach zu handhaben", erklärt Rechtsanwalt Dr. Stephan Dornbusch, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. "Man braucht keinen Notar, kein Mindeststammkapital, alles ist relativ simpel. Das hat den Vorteil, dass man sich vordringlich mit dem operativen Geschäft befassen kann, anstatt seine Zeit mit administrativen Fragen zu füllen." Die Einzelunternehmung eignet sich besonders für Gründer, die die volle Kontrolle über ihr Geschäft behalten wollen. Hier ist der Inhaber alleiniger Entscheidungsträger, was schnelle und flexible Abläufe ermöglicht. Ein wesentlicher Vorteil liegt in den geringen Gründungskosten und dem unkomplizierten Startprozess: Es sind keine Geldeinlagen erforderlich und die administrative Belastung ist vergleichsweise gering. Allerdings haftet der Inhaber auch uneingeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Man sollte sich also der Risiken bewusst sein, die mit der unbegrenzten Haftung einhergehen.

GmbH: Mehr Geld und Aufwand, weniger Haftungsrisiko

Genau dieses Haftungsrisiko ist ein wichtiger Grund, warum die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als die zweithäufigste Rechtsform in der ZDH-Statistik auftaucht: 23,5 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland firmieren als GmbH. "Ein Grund für einen Wechsel der Gesellschaftsform ist oft, dass der Unternehmer seine Haftung beschränken will", weiß Jurist Dornbusch. "Wenn der Geschäftsumfang größer wird, nehmen häufig auch die Haftungsrisiken zu. Dann ist es für das Wohlbefinden des Betriebsinhabers mitunter angenehmer, wenn er eine haftungsbegrenzte Rechtsform gewählt hat. Vielen Betriebsinhabern ist das sehr wichtig – aus meiner Sicht manchmal zu wichtig. Die Haftungsfrage wird zuweilen überbewertet."

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Die persönliche Haftung könne man auch mithilfe einer Versicherung ganz gut abfedern, zeigt der Experte eine Alternative auf. Auch müsse man immer die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen gegeneinander abwägen. "Eine GmbH ist haftungsbeschränkt, das führt dazu, dass man besser schlafen kann", erklärt der Experte. "Aber das erkauft man sich mit einem Mindeststammkapital und einem größeren finanziellen und operativem Aufwand." Es gebe eine Pflicht zur Bilanzierung, was zwingend zur Beteiligung eines Steuerberaters führe. Will man Verträge ändern, geht das nicht ohne einen Notar. Das alles sollte man in seine Erwägungen einbeziehen.

Stichwort A.T.U: Hier handelt es sich um ein bekanntes Beispiel der Rechtsform GmbH & Co. KG. Sie ist eine Mischform aus einer Kommanditgesellschaft (KG) mit einer GmbH. Hier haftet die GmbH als Komplementärin mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Kommanditisten als Gesellschafter der KG nur mit ihrer Einlage geradestehen müssen. Die GmbH & Co. KG profitiert von den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft und der Haftungsbeschränkung der GmbH.

UG: Mit einem Euro dabei

Neben der Haftungsfrage hängt die Wahl der richtigen Rechtsform auch von anderen Faktoren ab, darunter der Anzahl der Beteiligten, der geplanten Unternehmensgröße und dem verfügbaren Kapital. Gerade der letzte Punkt bringt so manchen Gründer dazu, sich für die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) zu entscheiden. Die UG kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, sie wird oft auch als "Mini-GmbH" bezeichnet. "Der Vorteil dieser Rechtsform ist, dass sie wenig Startkapital braucht, aber eine Haftungsbegrenzung bietet", weiß Dornbusch. "Der UG haftet in der Geschäftswelt aber oft der Makel der Unterfinanzierung an."

Nachfolge als Auslöser

Unabhängig von der Betriebsgröße sind Nachfolgesituationen oft der Auslöser für einen Wechsel der Rechtsform. Dabei geht es sowohl um die Übergabe des Betriebs innerhalb der Familie als auch den Verkauf an Dritte. "Häufig werden anstelle eines Einzelunternehmens lieber GmbH-Anteile übertragen, weil das einfacher zu bewerkstelligen ist", berichtet Anwalt Dornbusch. Etwas anders lief es bei einem Fall, den er unlängst betreut hat: Ein Malerbetrieb sollte vom Vater an den Sohn weitergegeben werden. Zu diesem Zweck gründete der Sohn selbst eine GmbH, die dann dem Vater den Betrieb abgekauft und ihn als Angestellten beschäftigt hat. "GmbH-Anteile lassen sich sehr viel einfacher übertragen als ein Einzelunternehmen in seiner Gesamtheit. Bei letzterem muss jedes einzelne Wirtschaftsgut – bei einem Malerbetrieb sozusagen jeder Pinsel – verkauft werden", erklärt der Experte. In dem beschriebenen Fall handelte es sich um eine Mischform aus Familiennachfolge und Unternehmensverkauf.

Fremdes Geld dabei? Kapitalgesellschaft!

Gerade wenn man seinen Betrieb verkaufen will oder fremdes Geld für das Unternehmen benötigt, hat eine Kapitalgesellschaft – wie GmbH oder AG – die Nase vorn. "Will man Investoren ins Boot holen oder den Betrieb an Dritte verkaufen, bietet sich die GmbH als Rechtsform an", rät der Jurist.

Die Beispiele Fielmann und Kamps zeigen, dass das Wachstum des Unternehmens einen Wechsel zu einer Kapitalgesellschaft sinnvoll machen kann. Aber das will gut überlegt sein. "Ich habe schon erlebt, dass Unternehmensinhaber die ursprüngliche Rechtsform bereut haben", gibt der Rechtsanwalt zu bedenken, "vor allem bei der AG, aber auch bei der GmbH. Meist stehen Reputationsüberlegungen dahinter: Die GmbH kennt jeder im Geschäftsverkehr und auf der Visitenkarte steht 'Geschäftsführer', was sich in der Außendarstellung vermeintlich besser macht."

Steuerfrage: Gewinn ausschütten?

Größe nur vortäuschen zu wollen, ohne dass das Geschäft es hergibt, ist keine gute Idee. "Mitunter klagen Mandanten, dass sie das Ganze zu groß aufgezogen haben. Mit ein bis drei Gesellschaftern und einem kleinen Unternehmen eine AG zu gründen, weil es nach einem Großunternehmen klingt, ist nicht sinnvoll", warnt der Experte. "Dann hat man laufend damit zu kämpfen, dass diese Rechtsform kompliziert und beratungsintensiv ist."

Nicht zuletzt können steuerliche Regelungen der Grund sein, dass ein Unternehmer seine Rechtsform ändern will. Steuerrechts-Fachanwalt Dornbusch rät, auch das gründlich zu durchdenken: "Es sollte vorab geprüft werden, ob der Betriebsinhaber auf regelmäßige Ausschüttungen der Gewinne angewiesen ist." Falls nicht – und er könne die Gewinne im Unternehmen belassen –, sei möglicherweise die GmbH die steuerlich günstigere Rechtsform. Das hänge aber jeweils von einer individuellen Prognoserechnung des Steuerberaters ab.

Fazit

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine entscheidende Weichenstellung für jeden Handwerksbetrieb. Sie sollte gut durchdacht sein und auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens abgestimmt werden. Während etwa die Einzelunternehmung und die GbR eine einfache und schnelle Gründung ermöglichen, bieten die GmbH und die UG eine bessere Haftungsbeschränkung und höhere Akzeptanz im Geschäftsverkehr. 

Die folgenden Fragen sollte sich jeder Handwerker vor der Wahl stellen:

  • Wie hoch ist das persönliche Risiko, das ich bereit bin einzugehen?
  • Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung, und wie wichtig ist die Beschaffung von Fremdkapital?
  • Welche steuerlichen Vorteile oder Nachteile sind mit der jeweiligen Rechtsform verbunden?
  • Wie viel Bürokratie kann und will ich bewältigen? 
  • Plane ich eine Expansion oder die Aufnahme weiterer Partner?

Ein Steuerberater oder Jurist kann bei der Entscheidung helfen. Auch die Handwerkskammern unterstützen ihre Mitglieder gerne. "Der Betriebsinhaber sollte seine Energie nicht mit der Verwaltung einer komplizierten Rechtsform vergeuden, sondern seine eigentliche Arbeit machen können", resümiert Rechtsanwalt Dornbusch. "Mein Rat ist: Keep it simple!"

Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!

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Text: / handwerksblatt.de

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