Kann in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden oder gibt es keine ausreichende Lüftung, sind Masken Pflicht.

Zum Arbeitsschutz gehört auch die Maskenpflicht, wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann oder es keine ausreichende Lüftung gibt. (Foto: © ksfotostock/123RF.com)

Vorlesen:

NRW: Behörden kontrollieren 3G am Arbeitsplatz

Die nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden kontrollieren ab sofort schwerpunktmäßig die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz und weitere Schutzregeln wie etwa Hygienekonzepte.

Die Arbeitsschutzbehörden in NRW kontrollieren seit Anfang Dezember schwerpunktmäßig die Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weitere arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt aktuell auf diese Kontrollen zu legen.

Das Land nutzt damit eine Option, dass arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen auch durch den Arbeitsschutz kontrolliert werden können. Werden die 3G-Kontrollen durch die Arbeitgeber nicht umgesetzt, droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro. Sofern Beschäftigte sich ohne die ausreichenden Nachweise in den Arbeitsstätten aufhalten, drohen auch ihnen Bußgelder in Höhe von 250 Euro. Sollte die Nutzung gefälschter Nachweise auffallen, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren.

> Hier lesen Sie, welche Maßnahmen Arbeitgeber seit dem 24. November 2021 treffen müssen.

Die angeordnete Schwerpunktsetzung bei den Arbeitsschutzkontrollen gilt zunächst bis zum 24. Dezember 2021.

Das könnte Sie auch interessieren:

"Spürbare Konsequenzen" bei Verstoß

"Wir befinden uns in einer sehr kritischen Phase der Pandemie. Hier trifft auch die Arbeitgeber und Beschäftigten eine große Verantwortung. Das hat der Bundesgesetzgeber mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz noch einmal sehr deutlich gemacht", erklärte Arbeitsschutz- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. "Die Regelungen müssen aber auch eingehalten und kontrolliert werden." Dabei ständen nicht nur die kommunalen Behörden in der Verantwortung. Auch die Landesregierung komme ihrer Verantwortung mit dem Einsatz der Arbeitsschutzbehörden nach. "Die Behörden vor Ort werden scharf vorgehen: Wer sich nicht an die Regeln hält oder sogar mit gefälschten Test- und Impfnachweisen erwischt wird, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen", warnte der Minister.

Betrieblicher Infektionsschutz > Hier beantwortet das BMAS die wichtigsten Fragen zum Thema!DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: