MdB Manfred Todtenhausen (FDP) gibt eine Erklärung zum In-Kraft-Treten der DSGVO ab.

MdB Manfred Todtenhausen (FDP) gibt eine Erklärung zum In-Kraft-Treten der DSGVO ab. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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FDP-Erklärung zur DSGVO

Verwarnung vor Bestrafung: Akzeptanz für besseren Datenschutz bei KMU braucht Verhältnismäßigkeit und duldet keine Abmahnwellen. Das sagt MdB Manfred Todtenhausen (FDP) zur DSGVO.

Zum Stichtag der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 erklärt der Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen MdB:

"Ein wirkungsvoller Datenschutz ist Freien Demokraten ein Herzensanliegen. Denn umfassender Datenschutz ist eines der zentralen Bürgerrechte in der digitalen Welt. Insofern begrüße ich grundlegend den Ansatz der Europäischen Union, mit der Datenschutzgrundverordnung hohe Maßstäbe zu setzen, wie wir sie auch aus dem deutschen Datenschutzrecht kennen. Aber eine Umsetzung in nationales Recht, die über die 1:1-Regel hinausgeht, lehnen wir ab. Denn rechtliche Regelungen müssen auch praktikabel und verhältnismäßig sein. Die neuen Datenschutzregeln betreffen eben nicht nur große globale Player wie Google oder Facebook, sondern auch gerade unsere kleinen und mittleren Unternehmen, Vereine und das Ehrenamt. Die Bundesregierung ist in der Tat in einigen Punkten über die Vorgaben der DSGVO hinausgegangen: z. B. bei der Verpflichtung für Unternehmen zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten, sobald zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Solche Zusätze braucht es nicht. Daher habe ich eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

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Darin antwortet sie, dass sie in den letzten Monaten deutschlandweit über 30 Informationsveranstaltungen zur DSGVO vor Ort begleitet und im Rahmen dieser Gesprächs- und Veranstaltungsformate in den vergangenen Wochen verstärkt auch die Problematik möglicher Abmahnungen diskutiert habe. Derzeit prüfe sie Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Bereich. Diese Antwort reicht nicht aus, um die Verunsicherung bei kleinen und mittleren Betrieben zu verringern. Laut einer BitKom-Studie geht nur ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen in Deutschland aus eigener Perspektive vollständig konform mit den neuen Regeln. Aus Sicht der Freien Demokraten ist es daher erschreckend, wie wenig die Bundesregierung offenbar in den letzten zwei Jahren unternommen hat, um die deutsche Wirtschaft flächendeckend auf das neue Datenschutzrecht vorzubereiten. In vielen wichtigen Punkten hat es die Bundesregierung noch nicht einmal geschafft, das deutsche Recht termingerecht anzupassen, etwa bei Missbrauchsmöglichkeiten im Abmahnrecht.

Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Große Koalition selbst ausstellt, wenn sie am Tag des In-Kraft-Tretens der DSGVO verlautbart, dass sie 'gegenwärtig Maßnahmen' prüft. Die Antwort auf meine Anfrage zeigt, dass die Bundesregierung die Belange gerade der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe nicht auf dem Schirm hat. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, dass es doch noch zu einer verhältnismäßigen Umsetzung der DSGVO kommt, insbesondere für kleine Vereine, Organisationen und Unternehmen. Die Regierung muss handeln, prüfen reicht nicht mehr. Den Datenschutzaufsichtsbehörden sollte bewusst sein, dass sie nicht nur eine Verantwortung für die Durchsetzung, sondern auch für die Akzeptanz der DSGVO durch die Wirtschaft haben. Die Abmahnindustrie muss in die Schranken verwiesen werden, vor Abmahnung ist die Verwarnung zu setzen."

Text: / handwerksblatt.de

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