Keine Abmahnung bei Datenschutz-Verstößen
Die Unionsfraktion will Abmahnungen für Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Eis legen. Das Handwerk begrüßt dies, fordert aber generelle Lösungen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will die Kostenerstattung für Abmahner vermeintlicher Datenschutz-Verstöße für ein Jahr blockieren. Sie plant eine Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause, um teure Abmahnungen zu stoppen und damit ein mögliches Geschäftsmodell zu verhindern. Denn so entfällt nach Ansicht der Politiker der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien. Dafür will man das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Musterfeststellungsklage nutzen und diesen Gesetzestext entsprechend ergänzen. Der SPD geht der Vorschlag nicht weit genug, sie will mit einer "grundlegenden Regelung“ Abmahnungen als Geschäftsmodell unterbinden. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen.
Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke: "Es ist richtig, insbesondere kleine Betriebe vor den Risiken missbräuchlicher Abmahnungen zu schützen. Unsere Handwerksbetriebe haben mit großem Aufwand die neuen Datenschutzvorschriften umgesetzt. Formale Kleinigkeiten dürfen jetzt nicht zur bitteren Kostenfalle werden."
Umfassende Lösung gefordert
Der Gesetzgeber sei gefordert, zeitnahe Maßnahmen zu ergreifen. Schwannecke wünscht sich eine konsequente und dauerhafte Lösung. Vorübergehende Ausnahmen seien zwar ein wichtiger und richtiger erster Schritt, letztlich greife das jedoch zu kurz. "Notwendig ist eine generelle und umfassende Lösung zum Thema Abmahnungen", betonte der Jurist und ZDH-Chef. Datenschutz habe mit wettbewerbsrechtlichen Tatbeständen nichts zu tun und könne daher kein Abmahngrund sein.
Hintergrund: Abmahnungen werden oft nur deshalb verschickt, weil sie dem Versender die Einnahmen aus Kostenerstattung und Vertragsstrafe bringen. Dieser Anreiz soll nach dem Vorschlag der Unionsfraktion beseitigt werden, indem der Kostenersatz vorläufig ausgeschlossen wird. In Österreich gibt es eine ähnliche Regelung, die in der aktuellen Diskussion vielfach als Beispiel dient.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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