Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Der gesetzliche Azubi-Mindestlohn beträgt 2024 im ersten Lehrjahr 649 Euro. (Foto: © Iakov Filimonov/123RF.com)
Vorlesen:
Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn - Themen-Specials
Dezember 2023
Die Bundesregierung hat die Höhe der Mindestausbildungsvergütung ("Azubi-Mindestlohn") für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Die Beträge werden dann auch ab dem zweiten Lehrjahr gerundet.
Die Azubi-Mindestlöhne steigen im Jahr 2024 gestaffelt. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 18. Oktober 2023 die neuen Beträge der monatlichen Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Die Beträge werden wie folgt festgelegt:
Lehrjahr | Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung |
1 | 649 Euro |
2 | 766 Euro |
3 | 876 Euro |
4 | 909 Euro |
Entgegen der bisherigen Praxis werden die Beträge für das zweite bis vierte Lehrjahr ab sofort gerundet. Diese neue Auslegung des § 17 Absatz 2 Satz 4 BBiG sichere eine konsistente und damit leichter handhabbare Praxis, erklärte das Ministerium. Sie sei zudem synchron mit der bestehenden Empfehlung des BIBB- Hauptausschusses Nummer 115. Das BMBF will im Gesetzgebungsverfahren empfehlen, diese Auslegung auch auf der Gesetzesebene klarstellend zu verankern.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Koblenz
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Das könnte Sie auch interessieren:
3 Kommentare
Kommentar schreiben