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HWK Koblenz | Januar 2026
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Der gesetzliche Azubi-Mindestlohn beträgt 2024 im ersten Lehrjahr 649 Euro. (Foto: © Iakov Filimonov/123RF.com)
Vorlesen:
Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn - Themen-Specials
Dezember 2023
Die Bundesregierung hat die Höhe der Mindestausbildungsvergütung ("Azubi-Mindestlohn") für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Die Beträge werden dann auch ab dem zweiten Lehrjahr gerundet.
Die Azubi-Mindestlöhne steigen im Jahr 2024 gestaffelt. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 18. Oktober 2023 die neuen Beträge der monatlichen Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Die Beträge werden wie folgt festgelegt:
| Lehrjahr | Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung |
| 1 | 649 Euro |
| 2 | 766 Euro |
| 3 | 876 Euro |
| 4 | 909 Euro |
Entgegen der bisherigen Praxis werden die Beträge für das zweite bis vierte Lehrjahr ab sofort gerundet. Diese neue Auslegung des § 17 Absatz 2 Satz 4 BBiG sichere eine konsistente und damit leichter handhabbare Praxis, erklärte das Ministerium. Sie sei zudem synchron mit der bestehenden Empfehlung des BIBB- Hauptausschusses Nummer 115. Das BMBF will im Gesetzgebungsverfahren empfehlen, diese Auslegung auch auf der Gesetzesebene klarstellend zu verankern.
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