Handwerk: Meisterprüfung wird reformiert, das Ehrenamt gestärkt
Der Bundesrat hat der Reform der Meisterprüfung zugestimmt. Die Flexibilität für die Prüfenden soll erhöht und das Ehrenamt gestärkt werden. Damit sich auch in Zukunft motivierte Prüferinnen und Prüfer für den Handwerkernachwuchs finden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Ehrenamt ist Ehrensache
Der Bundesrat hat am 17. Dezember einem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, das Verfahren zur Meisterprüfung zu modernisieren. Die Verordnung regelt das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.
Das Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO) vom 9. Juni 2021 hat das Meisterprüfungswesen umfassend modernisiert und flexibilisiert. "Die Neuregelungen des Meisterprüfungsverfahrensrechts tragen dazu bei, die Qualität der Durchführung von Meisterprüfungen zu erhöhen und gleichzeitig das Ehrenamt der Prüferinnen und Prüfer im Handwerk zu stärken", sagt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Holger Schwannecke. Mit der Modernisierung des Meisterprüfungsverfahrensrechts werde das Prüfungssystem im Handwerk zukunftsorientiert ausgerichtet.
Reform der HwO Mehr zur Reform der Handwerksordnung lesen Sie hier
Genaue Vorgaben für Prüfungsverfahren
Die Verordnung regelt, wie die in der Handwerksordnung vorgesehenen Prüfungskommissionen gebildet und wie ihnen die Abnahme und Bewertung einzelner Prüfungsleistungen innerhalb der Meisterprüfung zugewiesen werden.
Erfolgreiche Prüfungen im Pandemie-Jahr Im Jahr 2020 konnten trotz der erschwerenden Pandemiebedingungen bundesweit mehr als 120.000 Berufsprüfungen mit Erfolg abgelegt werden. "Das berufliche Prüfungswesen mit seinen Hunderttausenden Ehrenamtlichen im Handwerk erweist sich trotz aller Herausforderungen als ein zentraler Stabilitätsfaktor". so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Die Verordnung legt außerdem fest, inwieweit der Meisterprüfungsausschuss zentral die Prüfungsaufgaben für einen Prüfungstermin vorgibt, wie die Prüfungskommissionen Prüfungsleistungen abnehmen und abschließend bewerten.
Zudem ist festgeschrieben, wie auf dieser Basis der Meisterprüfungsausschuss über das Ergebnis und über das Bestehen beschließt und wie bei Abschluss der Meisterprüfung auf Antrag zukünftig ein Gesamtergebnis ermittelt und ausgewiesen wird.
Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer attraktiver gestalten
Für das Handwerk ist es von großer Bedeutung, auch in Zukunft genügend motivierte Prüfende zu gewinnen, denn diese Tätigkeit ist ehrenamtlich. "Hierzu will die Handwerksorganisation Prüfungsprozesse verstärkt digital unterstützen, mehr Schulungsangebote auch im Online-Format machen und das Prüfungsehrenamt weiter in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken. Hierbei muss auch die neue Bundesregierung das Handwerk unterstützen, beispielsweise durch eine Ehrenamtsinitiative in der Beruflichen Bildung", so Schwannecke.
Im Wortlaut Hier finden Sie das "Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften" zum Herunterladen
Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und damit die alte Meisterprüfungsverfahrensordnung ablösen.
Quelle: hib; ZDH
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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