Selbstständige Handwerkerinnen wünschen sich eine Unterstützungsleistung, wie sie abhängig Beschäftigte auch erhalten.

Selbstständige Handwerkerinnen wünschen sich eine Unterstützungsleistung, wie sie abhängig Beschäftigte auch erhalten. (Foto: © mrwed54/123RF.com)

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Studie zu Selbstständigkeit und Mutterschutz

Das IfM Bonn hat untersucht, welche beruflichen Konsequenzen eine Schwanger- und Mutterschaft für selbstständige Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen hat. Die Folge seien enorme körperliche wie finanzielle Belastungen.

"Die Mehrheit der selbstständigen Handwerkerinnen hält die Einführung eines Mutterschaftsgeldes, wie es abhängig Beschäftigte erhalten, für sinnvoll." Das ist ein zentrales Ergebnis einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zu Selbstständigkeit und Mutterschutz in Nordrhein-Westfalen. Den Auftrag dazu gaben das Landeswirtschaftsministerium und der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT). "Obwohl ein großer Teil der Handwerkerinnen erst kurz vor der Geburt die Arbeit ruhen lässt und diese zeitnah nach der Geburt wieder aufnimmt, erleiden sie deutliche Einbußen beim Umsatz und damit in ihrem Einkommen", so die Wissenschaftler vom IfM.

Das liege an den notwendigerweise zu treffenden organisatorischen Maßnahmen rund um die Geburt. Sie führten zu einer Reduktion der Arbeitszeit, teilweise könnten die Handwerkerinnen dann neu eingehende Aufträge nicht mehr annehmen oder sie müssten den Betrieb sogar vorübergehend ganz ruhen lassen. Außerdem führt en die Handwerkerinnen in vielen Fällen Tätigkeiten aus, die abhängig Beschäftigten im Rahmen des Mutterschutzgesetzes untersagt wären. "Schwangerschaft und Mutterschaft sind für selbstständige Handwerkerinnen mit nicht unerheblichen unternehmerischen und privaten Nachteilen verbunden", heißt es in der Studie. Besonders betroffen seien Soloselbstständige.

Krankengeld bleibt oft ungenutzt

StudieHier finden Sie die Studie "Selbstständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter – Ergebnisse einer NRW-weiten Befragung" des IfM.Eine Möglichkeit der Absicherung bleibt oft ungenutzt: Selbstständige Handwerkerinnen können ihren Verdienstausfall durch Schwanger- und Mutterschaft mit eine Krankengeldversicherung abfedern. Weniger als ein Drittel der befragten Frauen habe Lohnersatzleistungen aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung während der Mutterschutzfrist erhalten. "Im Wesentlichen fehlte es diesen Frauen an Informationen über diese Absicherungsmöglichkeit." Zwei Drittel der Handwerkerinnen fühlen sich laut IfM über dieses Thema nicht gut informiert.

Insgesamt wünschten sich die selbstständigen Handwerkerinnen eine Unterstützungsleistung, wie sie abhängig Beschäftigte auch erhalten. Ein Mutterschaftsgeld, das bis zu sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt gezahlt wird und das geschlechtsunabhängig von allen Selbstständigen finanziert würde, begrüßen mehr als 80 Prozent der selbstständigen Handwerkerinnen. Eine solidarisch finanzierte Betriebshilfe, in dem anstatt einer Geldleistung eine qualifizierte Fachkraft gestellt wird, die die Aufgaben der Selbstständigen vorübergehend übernimmt und so die Fortführung des Geschäfts sicherstellt, können sich knapp 43 Prozent der Handwerkerinnen vorstellen.

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Noch mehr Frauen ins Handwerk holen

"Aktuell werden nur rund 22 Prozent der Handwerksbetriebe in NRW von Frauen geführt. Es ist heute nicht mehr vertretbar, auf Frauen als Fach- und Führungskräfte zu verzichten", betont WHKT-Präsident Berthold Schröder. "Wir möchten noch mehr Frauen bei ihrer Karriere im Handwerk unterstützen und setzen uns daher für verbesserte Rahmenbedingungen ein." Aus den Ergebnissen der Studie wollen nun Handwerk und Interessenverbände gemeinsam mit dem IfM Bonn konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln, um die Situation der Schwangeren und Mütter im Handwerk ganz konkret zu verbessern.

"Wer bis kurz vor der Geburt körperlich hart arbeitet und direkt danach wieder loslegt, braucht nicht nur Anerkennung – sondern auch konkrete Unterstützung", sagt NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Um für selbstständige Frauen endlich Mutterschutzleistungen zu schaffen, habe sie Frühjahr des vergangenen Jahres eine Initiative im Bundesrat durchgesetzt. "Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln. Denn wenn selbstständige Handwerkerinnen bis kurz vor der Geburt im Betrieb ihre Frau stehen, weil sie keinerlei Anspruch auf Einkommensersatzleistungen haben, ist das nicht nur ungerecht, sondern verstößt gegen das Grundgesetz." 

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Text: / handwerksblatt.de

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