Das Handwerk freut sich über die für zwölf Gewerke geplante Wiedereinführung der Meisterpflicht. (Foto: © Volker Schlichting/123RF.com)

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Meisterpflicht: Regierung beschließt die Rückkehr

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Nachdem die Bundestagsfraktionen der Koalitionsparteien die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken angekündigt hatten, hat das Bundeskabinett nun den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Meisterpflicht im deutschen Handwerk für zwölf Gewerke wieder einzuführen. Damit will es die Qualität und die Qualifizierung im Handwerk stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig sichern.

Meisterpflicht macht Handwerksberufe attraktiv

"Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein wichtiger Bestandteil meiner Mittelstandsstrategie. Der Qualitätsstandard Meister steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.", erklärt dazu Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die Meisterpflicht mache Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und sei die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung.

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Ja zum Meister Bekenntnis für Verbraucherschutz

Hans Peter Wollseifer fordert einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, damit die Reform Anfang 2020 in Kraft treten kann. Foto: © ZDH/SchueringHans Peter Wollseifer fordert einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, damit die Reform Anfang 2020 in Kraft treten kann. Foto: © ZDH/Schuering

"Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der Weg bereitet für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf zulassungsfreien Handwerken", kommentiert Hans Peter Wollseifer. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sieht darin den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Meister sorgten für Wissenstransfer, schafften die Basis für nachhaltiges Unternehmertum und seien Vorbild für Auszubildende. "Wissen und Können bleiben erhalten, kulturelle Schätze und traditionelle Techniken bewahrt. Das Ja zum Meister ist vor allem auch ein klares Bekenntnis für mehr Verbraucherschutz."

"Regierung stärkt die duale Ausbildung"

Das Baugewerbe begrüßt den Kabinettsbeschluss sehr; damit sei der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des  Deutsches Baugewerbes. "Damit stärkt die Bundesregierung die duale Ausbildung in wichtigen Bauberufen." Nur ausgebildete Meister seien in der Lage, jungen Menschen ihr Wissen zu vermitteln. Lesen Sie hier mehr zur geplanten Reform der HandwerksordnungDie guten Perspektiven, die junge Menschen haben, wenn sie sich für einen Beruf in der Bauwirtschaft entscheiden, würden damit noch besser. Auch Verbraucher seien zukünftig vor unqualifizierten Anbietern geschützt. "Nun muss der Gesetzentwurf möglichst zügig im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstütze grundsätzlich das Vorhaben, unter Wahrung verfassungs- und europarechtlicher Maßgaben die Meisterpflicht dort wieder einzuführen, wo der Gefahren- und Verbraucherschutz es gerichtsfest begründet", erklärt Manfred Todtenhausen. "Bei Gewerken, wie zum Beispiel den Fliesenlegern oder den Rollladen- und Sonnenschutztechnikern, mag dies möglich sein und ergibt Sinn. Eine Wiedereinführung der Meisterpflicht auf Grundlage des Kulturgutschutzes halten wir für verfassungs- und europarechtlich sehr schwierig", so der Vorsitzende der AG Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion und Elektromeister. Sollte diese Kategorie gerichtlich scheitern, könne das dem Handwerk in Gänze schaden.

Text: / handwerksblatt.de