Infrastrukturinvestitionen: Baugewerbe enttäuscht vom Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett hat ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die Verteilung von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur an Länder und Kommunen regelt. Der ZDB kritisiert den Beschluss.
Länder und Kommunen sollen mehr Geld die in ihre lokale Infrastruktur investieren können, um sie zu modernisieren. Dazu hat die Bundesregierung jetzt 100 Milliarden Euro bereitgestellt und den Entwurf für das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die Verteilung der Mittel an Länder und Kommunen. Das Investitionspaket ist Teil des Sondervermögens von über 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung.
Der Gesetzentwurf soll eine "breite und unkomplizierte Verwendung" der Mittel in den verschiedensten Infrastrukturbereichen vor Ort ermöglichen. Die Bundesländer sollen selbst festlegen, wie viel Mittel in die kommunale Infrastruktur fließen. Bei der Verteilung der Mittel werden die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt.
Möglichkeit für neue Kredite
Außerdem erhalten die Länder noch mehr Spielraum für Investitionen durch die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Dazu hat das Bundeskabinett weitere Beschlüsse gefasst. Bisher setzte die Schuldenregel im Grundgesetz den Bundesländern enge Grenzen bei der Aufnahme von Krediten. Es war den Ländern nicht gestattet, trotz ihrer schwierigen Finanzsituation und einem massiven Investitionsstau sogenannte strukturelle Kredite aufzunehmen. Daher wurde bereits im März eine Grundgesetzänderung im Bundestag beschlossen. Diese Änderung räumt allen Ländern einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ein.
Dadurch können die Länder in ihrer Gesamtheit nun bis zu dieser Höhe Schulden aufnehmen, ohne die Schuldenregel des Grundgesetzes zu verletzen. Diese Obergrenze gilt auch für den Bund. Die Länder haben künftig die Möglichkeit, Kreditemittel für wichtige Investitionen zu nutzen – unabhängig von der konjunkturellen Lage und außergewöhnlichen Notsituationen. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf regelt, wie die Kreditmittel in der zulässigen Höhe jeweils auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Zudem wurden weitere Gesetze angepasst, unter anderem in Bezug zu europäischen Regeln.
Mittel verbindlich für zusätzliche Bauinvestitionen verwenden
Felix Pakleppa Foto: © ZDBDer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesfassung. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf wurde eine aus Sicht des Baugewerbes entscheidende Regelung gestrichen: die Verpflichtung, dass Bundesmittel aus dem Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwendet werden müssen. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: "Es ist enttäuschend, dass die Länder darauf gedrungen haben, die Verpflichtung für tatsächlich zusätzliche Investitionen zu streichen. Die Infrastrukturinvestitionen müssen klipp und klar für unsere Infrastruktur genutzt werden."
Im ursprünglichen Referentenentwurf war vorgesehen, dass Länder und Kommunen die Zusätzlichkeit der Investitionen verbindlich belegen müssen. Diese Regelung ist nicht im vom Kabinett verabschiedeten Entwurf enthalten. Nur im allgemeinen Begründungsteil wird der Begriff "zusätzlich" noch erwähnt. Das sei jedoch nicht rechtlich verbindlich. "Wir fordern den Gesetzgeber und vor allem die Länder auf, im parlamentarischen Verfahren nachzusteuern und die Verwendung der Mittel verbindlich auf zusätzliche Bauinvestitionen festzulegen. Die Investitionen müssen nachweisbar über dem bisherigen Niveau liegen sowie einen echten Mehrwert für die Infrastruktur schaffen", sagt Pakleppa.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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