Wer darf wo weiter fahren? Der Streit ist noch nicht zu Ende.

Wer darf wo weiter fahren? Der Streit ist noch nicht zu Ende. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Dieselfahrverbote: Vergleich hier, Revision dort

Dieselautos dürfen in Köln erst einmal weiter fahren, weil die Landesregierung Revision gegen das Fahrverbots-Urteil vom September eingelegt hat. Für Essen und andere Städte verhandelt man derzeit über einen Kompromiss.

Um Fahrverbote in Essen, Dortmund, Bochum, Bonn und anderen Städten abzuwenden, führt die NRW-Landesregierung seit dem 22. November 2019 Vergleichsverhandlungen mit dem Kläger, der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster geht es um die Situation in Essen, wo Fahrverbote in 18 Stadtteilen sowie auf einem Teilstück der Autobahn A40 drohen. Gegen die Anordnung von Diesel-Fahrverboten durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Landesregierung Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Nun könnte der Streit in einem Vergleich enden. Vorbild könnten die Fälle von Wiesbaden und Darmstadt sein. Dort hatte sich die Landesregierung mit der DUH geeinigt.

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Am 14. Januar 2020 wird über Fahrverbote für Dortmund und Bonn verhandelt. Am 11. und 12. Februar 2020 geht es dann mit den Plänen für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren weiter. Das OVG muss noch über zwölf anhängige Klagen entscheiden.

Kölner Fahrverbot landet vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Klage gegen den Luftreinhalteplan von Köln hingegen wird vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Die NRW-Regierung hat im November Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom September 2019 eingelegt. Die Münsteraner Richter wollten, dass die Stadt auf vier Straßen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 und älter einführt, wenn der Grenzwert für Stickoxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Bis zu einem Spruch der Leipziger Bundesrichter müssen die Luftreinhaltepläne nachgebessert werden und Dieselfahrer haben bis dahin freie Fahrt. Für die Entscheidung gibt es noch keinen Termin.

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Im Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote grundsätzlich für rechtmäßig erklärt, sofern sie verhältnismäßig sind. Für Handwerker haben die Richter Ausnahmen zugelassen. Seitdem haben Verwaltungsgerichte zwölf Kommunen zu Verkehrsbeschränkungen verpflichtet, weil dort der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird.

 

Text: / handwerksblatt.de

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