Auf Nummer sicher
Gründer zeichnen sich durch ihre Geschäftsidee aus – seltener durch üppige Finanzpolster. Deshalb führt kein Weg an Versicherungen vorbei, um nicht gleich beim ersten Schaden aufgeben zu müssen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special GründerNavi – für Gründer und junge Unternehmen
Je weniger ein Betrieb auf der hohen Kante hat, desto umfassender muss er vorsorgen. Das ist zwar nicht billig, aber manche Schäden haben durchaus das Potenzial zum Ruin.
Es gibt zwei Kategorien von Risiken
- Die existenzgefährdenden Risiken sollten als erstes abgesichert werden und zwar unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintretens. Allein die bloße Möglichkeit, dass sie den Betrieb treffen könnten, genügt, um das Risiko sicherheitshalber auf eine Versicherung zu verlagern. Wenn man sich zu sehr an der Eintrittswahrscheinlichkeit statt am Schadenpotenzial orientiert, kann sich das später als tragischer Irrtum herausstellen. Denn die gesetzliche Haftung kennt meist kein Limit.
- In zweiter Linie geht es an die Absicherung von Risiken, die teure Schäden an den eigenen Vermögenswerten nach sich ziehen können, wie Gebäude, Maschinen, Fuhrpark. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts ebenfalls zweitrangig.
Grundsätzlich gilt natürlich die Regel, so wenig wie möglich zu versichern, aber so viel wie nötig. Je mehr Polster ein Betrieb hat, desto eher kann er im Notfall für kleinere und vielleicht auch mittelgroße Schäden darauf zurückgreifen. Tipp: Eine Möglichkeit, die Versicherungsprämie ein wenig zu reduzieren, bieten Selbstbeteiligungen. Jeder Betrieb muss für sich entscheiden, welche Schadenshöhe er im Zweifel stemmen könnte: eher in der Größenordnung von 500 oder von 5.000 Euro? Der Fokus sollte aber nicht auf der Ersparnis liegen, sondern grundsätzlich auf der Absicherung.
Zu den Versicherungspolicen der ersten Kategorie gehören Haftpflichtversicherungen. Diese sind zwar an der gesetzlichen Haftung angelehnt, aber Vorsicht: Sie decken diese nicht 1:1 ab! Meist haftet man dem Gesetz nach unbegrenzt, die Versicherer leisten aber nur begrenzt. Daher ist es wichtig, nicht an der Versicherungssumme zu sparen, denn sie bildet die Obergrenze für die Erstattung.
Die wichtigste Haftpflichtpolice ist die Betriebs-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schadenersatzansprüche Dritter auf, also von Kunden, Anwohnern oder Mitarbeitern. Außerdem wehrt der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche ab. Er nimmt insofern grundsätzlich auch eine Art Rechtsschutzfunktion wahr. Das gehört ebenso dazu wie die Privathaftpflicht für den Betriebsinhaber und seine Familie. Die ist meist kostenlos mit drin. Extrakosten verursachen hingegen Haftpflichtpolicen für besonders schwere Risiken, wie Schäden an der Umwelt, durch fehlerhafte Produkte oder reine Vermögensschäden, etwa durch einen Hacker-Angriff oder unlauteren Buchhalter.
Zur zweiten Kategorie zählen Policen, wie Gebäude- und Betriebsinhaltsversicherungen. Das Gebäude und dessen Inventar stellen oft den Großteil des Betriebsvermögens dar. Dieses kann gegen die üblichen Gefahren Brand, Blitz, Explosion, Hagel, Sturm (ab Windstärke acht), Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl versichert werden. Rabatte auf die Versicherungsprämie gibt es etwa für Feuermelder-, Lösch-, Sprinkler- sowie Alarmanlagen.
Der Gefahrenkatalog lässt sich gegen einen Zusatzbeitrag erweitern, etwa um Naturgefahren. Wer möchte, kann seine Maschinen versichern oder seine IT. Sogenannte Cyber-Versicherungen decken nicht nur die Schäden, die der Betrieb, etwa durch Weiterleitung einer verseuchten Mail, bei anderen verursacht. Sie decken auch die sogenannten Eigenschäden, zum Beispiel für die Wiederherstellung verseuchter Daten und Programme, bis hin zu den Kosten einer totalen Betriebsunterbrechung (BU).
BU-Deckungen im Rahmen von Cyber-Policen sind jedoch nicht zu verwechseln mit den klassischen BU-Policen. Denn ein Virenbefall gilt im Versicherungsjargon nicht als Sachschaden. Die klassische BU-Versicherung setzt aber voraus, dass ein Sachschaden den Betrieb lahmgelegt haben muss. Wenn also ein Brand- oder Leitungswasserschaden für den Betriebsstillstand verantwortlich ist, kommt der Versicherer für die fixen Kosten auf, die weiterlaufen, obwohl weder gearbeitet noch etwas verdient werden kann, beispielsweise Löhne, Mieten und Zinsen.
Unterschiedliche Interessenlage
Wer seine Risiken schlussendlich überblickt und passende Versicherungen sucht, hat die Qual der Wahl. Das fängt beim Vermittler an und hört bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft nicht auf. Denn bei vielen Policen kommt es auf die richtige Summe an. Die meisten sind daher gut beraten, sich an Experten zu wenden. Das ist bei Versicherungen nicht weniger ratsam als bei der Steuererklärung.
Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Art der Entlohnung. Der klassische Versicherungsvertreter lebt von der im Beitrag eingerechneten Provision. Das ist bei Versicherungsmaklern genauso, nur spricht man hier von Courtage. Ist im Prinzip aber das Gleiche. Beide leben vom erfolgreichen Abschluss. Vorsicht: Auch Vergleichsplattformen fungieren häufig als Makler, selbst wenn sie gern als neutrale Informationsplattform daherkommen.
Anders agieren Honorarberater. Hier zahlt der Kunde nach Beratungsaufwand. Die Bezahlung hängt also nicht vom Versicherungsabschluss ab. Im Gegenteil, die nötigen Policen muss der Kunde dann selbst kaufen. Übrigens sind Vermittler und Berater verpflichtet, ihre "Statusinformation" gleich beim ersten Geschäftskontakt mitzuteilen. Dazu gehören Name, Geschäftsanschrift, Registernummer und Schlichtungsstelle.
Richtiges Verhalten im Schadenfall
- Überwachen Sie Ihre Versicherungspolicen. Prüfen Sie mindestens einmal jährlich Ihre Verträge, ob sie noch den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen.
- Vermeiden Sie Unterversicherung. Unterversicherung bedeutet, dass ein Schaden nur in Höhe der Versicherungssumme ersetzt wird, nicht aber in Höhe des tatsächlichen Wertes. Die richtige Ermittlung der Versicherungssummen macht immer wieder Schwierigkeiten. Sie müssen bei Sachversicherungen (Feuer, Betriebsunterbrechung, Einbruchdiebstahl) so vorgehen, als müssten Sie alles, was sich in Ihrem Betrieb befindet, am Schadenstag neu anschaffen.
- Beachten Sie "Gefahrstandspflicht". Die Beschreibung des versicherten Risikos und der Gefahrumstände ist wichtiger Bestandteil Ihres Vertrages und Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Betriebliche Veränderungen müssen Sie dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Beispiele: Einbruchdiebstahl- Versicherung: Aufstellen eines Baugerüstes, Entfernen der Alarmanlage; Feuer-Versicherung: Aufnahmen eines neuen Betriebszweiges mit Brandrisiko, Aufstellen von Heizspiralen in Trockenräumen.
- Erfüllen Sie alle "Obliegenheiten". Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die er vor Vertragsabschluss, während des Bestehens des Versicherungsvertrages und nach dem Schaden hat, und deren Verletzung i.d.R. den Totalverlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Angaben zu den Obliegenheiten finden Sie in Ihrer Police.
- Erstellen Sie einen Katastrophenplan. Ein Katastrophenplan enthält mindestens Namen, Anschriften, Telefon- und Faxnummern aller Mitarbeiter, die nach einem Schaden zu benachrichtigen sind , sowie der Polizei, Feuerwehr und des Versicherers.
- Geschäftsunterlagen sicher lagern. Lagern Sie so viel wie möglich an Geschäftsunterlagen an sicheren Orten aus, damit Sie im Schadensfall Ihren Verlust auch beweisen können.
- Den Schaden so gering wie möglich halten. Verhalten Sie sich so, als wären Sie nicht versichert und tragen Sie zur Minderung des Schadens bei. Unterlassene Rettungsmaßnahmen führen möglicherweise zur völligen bzw. teilweisen Ablehnung von Ersatzansprüchen.
Quelle: Bund versicherter Unternehmer e.V. BvU
Text:
Rita Lansch /
handwerksblatt.de
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