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Neuer Förderkredit für Gründer und Mittelständler in NRW

Die Landesförderbank NRW.Bank hat zum 1. Januar ihre Förderung für Gründer und Mittelständler ausgebaut. Die günstigen Zinsen und die lange Laufzeit von "NRW.BANK.Gründung und Wachstum" sollen Investitionen und Nachfolgen erleichtern.

Die NRW.Bank hat zum 1. Januar 2022 ein neues Förderkreditprogramm für Gründer und Mittelständler aufgelegt. "NRW.BANK.Gründung und Wachstum" soll kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Investitionen und auch bei Nachfolgen unterstützen. Das Förderkreditprogramm ist Nachfolger der Ende 2021 ausgelaufenen Darlehen "NRW.BANK.Gründungskredit" und "NRW.BANK.Mittelstandskredit". Neu ist unter anderem, dass jetzt auch Nebenerwerbsgründer den Förderkredit beantragen können.

Antragsteller profitieren laut NRW.Bank von günstigen Zinskonditionen und erhalten durch die Darlehenslaufzeit von bis zu 20 Jahren eine "hohe Planungssicherheit".  

Das Förderkreditprogramm kann für Kreditsummen bis zu zehn Millionen Euro und Laufzeiten von fünf, zehn und 20 Jahren eingesetzt werden. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investition betragen.

Wer möchte, kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank erhalten, bei der das Darlehen beantragt werden kann.

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Impulse für die Wirtschaft in NRW

"Mit dem Förderkreditprogramm setzen wir Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Nordrhein-Westfalen", sagt Gabriela Pantring, Vorstandsmitglied der NRW.Bank. "Wir erweitern die Finanzierungsmöglichkeiten für junge als auch etablierte Unternehmen in unserem Land, damit diese ihre Ideen verwirklichen können."

Die günstigen Zinsen für Gründende und junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind, sollen Investitionsanreize schaffen. Zum Beispiel für Investitionen in Anlagen , den Immobilienkauf, bis hin zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Außerdem können kleine und mittlere Unternehmen, die seit über fünf Jahren in NRW am Markt sind, das Programm für Wachstumschancen außerhalb Nordrhein-Westfalens oder im Ausland nutzen. 

Das kann man mit dem Darlehen finanzieren:

  • Betriebsmittelbedarf
  • Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Übernahme und Beteiligung

Quelle: NRW.BANK

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Text: / handwerksblatt.de

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