NRW-Handwerk begrüßt Änderungen des LEP
Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Änderungen des Landesentwicklungsplans zugestimmt. Flächenengpässen könne damit wirkungsvoller begegnet werden, lobt das Handwerk.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Handwerk im ländlichen Raum
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) vorgeschlagen. Der Landtag hat diesen Änderungsvorschlägen nun zugestimmt. Der LEP regelt die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Darin werden flächendeckend für Nordrhein-Westfalen eine zentralörtliche Gliederung für die Flächennutzung festgesetzt.
Zentrale Inhalte der LEP-Änderung sind:
- Flächenausweisung im ländlichen Raum: Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden. Eine weiterhin flächensparende Nutzung des Raumes bleibt wichtige planerische Zielsetzung.
- Strukturwandel im Rheinischen Revier: Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt, die Region kann so die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern.
- Bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung: Städte und Gemeinden können auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen.
- Regeln für die Windkraftnutzung: Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Das wird die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöhen. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
- Potenziale der Solarenergie-Nutzung im Freiraum: Die Solarenergienutzung auf Brachen und baulich geprägten Konversionsflächen werden verbessert.
- Gleichrangige Flughäfen: In Zukunft sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/Niederrhein alle landesbedeutsam und damit gleichrangig Grundlage der dezentralen Luftverkehrsinfrastruktur im Land.
- Erleichterte Ansiedlung industrieller Großvorhaben: Der bisher geltende Mindestflächenbedarf für eine Erstansiedlung oder einen ersten Vorhabenverbund wird für alle vier im LEP festgelegten Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben von 80 Hektar auf 50 Hektar reduziert. Damit werden auch nach internationalen Maßstäben entsprechende Ansiedlungen erleichtert.
- Sparsamer Flächenverbrauch: Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist. Da der bisherige 5 Hektar-Grundsatz sich aber als unwirksames Instrument erwiesen hat, wird er im neuen LEP gestrichen.
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Ansprüche gestellt. Dazu zählen:
- die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
- die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen),
- der Schutz- und die Entwicklung von Natur- und Landschaft,
- der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
- die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen,
- die Schaffung und der Erhalt von Möglichkeiten für eine Erholung im Freiraum,
- die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
- der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie der Schutz vor Hochwasser.
Diese und weitere Raumnutzungsansprüche stehen zueinander in Konkurrenz und müssen insbesondere im LEP NRW bestmöglich aufeinander abstimmt werden.
Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium
Die Städte und Gemeinden erhielten durch die Änderungen des LEP mehr Freiraum bei der Planung, sagt Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). "Damit können sie Wohn- und Gewerbeflächen flexibler ausweisen und so die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichern. Auf diese Weise stärken wir den ländlichen Raum und wirken dem zunehmenden Wanderungsdruck in die Städte entgegen."
Mehr Spielraum für die Kommunen
Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) begrüßt die vom Landeskabinett geplanten Änderungen am LEP. Er verfolge das Ziel, den Kommunen mehr Spielraum zu verschaffen, damit sie leichter Flächen für Firmenansiedlungen und -erweiterungen sowie den Wohnungsbau ausweisen können. "Dieses Ziel wird vom Handwerk nachdrücklich unterstützt."
Den in vielen Gemeinden vorhandenen Flächenengpässen für die gewerbliche Wirtschaft und zur Schaffung von Wohnraum könne mit der beschlossenen Fassung des LEP nun wirkungsvoller begegnet werden. Dabei werde von Seiten der Wirtschaft besonders begrüßt, dass Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern nun neue Perspektiven erhalten. Zukünftig würden sich dort Betriebe leichter erweitern, aber auch ihre Standorte verlagern können.
Der WHKT begrüßt auch die nun vorgenommenen Klarstellungen. Dies gelte für die Entwicklung neuer Bereiche zur gewerblichen und industriellen Nutzung. Die Änderung des LEP sei eingebettet in weitere Maßnahmen des Landes, um die Gewerbeflächen- und Wohnsituation zu verbessern.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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