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Steuerbonus für Handwerksleistung kann für mehrere Wohnungen geltend gemacht werden. (Foto: © welcomia/123RF.com)
Vorlesen:
27. Juli 2010
Bewohnt ein Ehepaar zwei Wohnungen, so gilt der Steuerbonus für beide Wohnungen, wenn darin entsprechende Handwerkerleistungen durchgeführt wurden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der steuerbegünstigte Höchstbetrag von Eheleuten mehrfach ausgeschöpft werden kann, wenn diese – wie hier z.B. aus gesundheitlichen Gründen – nebeneinander mehrere Wohnungen nutzen. Begründung der Richter: Die Steuerermäßigung ist objektbezogen.
Hintergrund: Für Handwerkerarbeiten in einem Privathaushalt können Rechnungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Welche Leistungen steuerbegünstigt sind, finden Sie in dieser Liste.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2009, Az.: 11 K 44/08. Der Bundesfinanzhof hat am 29. Juli 2010 das Urteil aufgehoben, Az. VI R 60/09.
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