(Foto: © Handwerkskammer Koblenz)

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Betriebe im Flutgebiet bekommen Gutachterkosten voll erstattet

Betriebe im Flutgebiet bekommen jetzt auch in Rheinland-Pfalz 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet. In NRW werden die Kosten ebenfalls voll erstattet.

Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die von der Flutkatastrophe im Juli betroffen waren, bekommen 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet, darauf weist das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz hin. Auch in Nordrhein-Westfalen werden Betroffenen die Gutachterkosten voll erstattet.

Die Gutachten sind notwendig, um Wiederaufbauhilfen zu beantragen. Bisher erhielten die Betriebe in Rheinland-Pfalz lediglich 80 Prozent der Kosten.

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat sich nach Angaben des Ministeriums für eine Neuregelung in enger Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern eingesetzt.

"Ich begrüße sehr, dass es nun möglich ist, die Gutachterkosten für Unternehmen vollständig zu fördern. Wir müssen verhindern, dass Betriebe, die unverschuldet – vom Schicksal getroffen – um ihre Existenz kämpfen, zusätzlich belastet werden", sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

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"Die Förderung der Gutachten ist ein weiterer Schritt, um das Antragsverfahren für den Wiederaufbau möglichst niederschwellig und schlank zu halten."handwerk-baut-auf.deAuf der überregionalen Wiederaufbau-Börse des Handwerks handwerk-baut-auf.de, die die Handwerkskammer Koblenz ins Leben gerufen hat, haben sich bereits 1.300 Betriebe aus ganz Deutschland für den Wiederaufbau gemeldet. 

Die Vertreter der Handwerkskammern (HWK) und Industrie- und Handelskammern (IHK) bezeichneten die vollständige Erstattung der Gutachterkosten als einen weiteren guten Schritt, der den Betrieben hilft, nach der Flutkatastrophe wieder auf die Beine zu kommen.

Aufbauhilfe in NRW Mehr zum vereinfachten Antragsverfahren für die Aufbauhilfe in NRW lesen Sie hier.

So läuft das Antragsverfahren

    • Der erste Schritt auf dem Weg zur Wiederaufbauhilfe für Unternehmer und Selbstständige sind Identitätsnachweise durch IHK oder HWK erforderlich. Nicht-Kammermitglieder können sich dazu an die IHK Koblenz oder die IHK Trier wenden.
    • Zusätzlich wird eine Bescheinigung der Gemeinde benötigt, um sicherzustellen, dass der Betrieb von der Flut betroffen war.
    • Nach Erstellung eines Gutachtens zum entstandenen Schaden können die Anträge bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf deren Website gestellt werden. Mehr dazu lesen Sie hier
    • Winzer und Landwirte wenden sich für Schäden an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen an das DLR Mosel.
    • Bei Flächenschäden nehmen die Kreisverwaltungen Anträge entgegen.

Quelle: Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz

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Text: / handwerksblatt.de

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