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HWK Trier | August 2022
Neue Meisterkurse starten im September – noch Plätze frei
Im September starten die neuen Meisterkurse der Handwerkskammer Trier. Interessierte können sich noch anmelden!
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Mobilität | August 2022
Vom simplen Zelt bis zum Luxusliner oder Expeditionsmobil – der CARAVAN SALON zeigt die komplette Bandbreite für Outdoor-Enthusiasten. Welche Neuheiten auf den Ständen der Aussteller zu entdecken sind, verrät diese kleine Übersicht.
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Mobilität | August 2022
Caravaning 2022: In der 61. Auflage und noch immer unter Corona-Bedingungen zeigt sich der CARAVAN SALON vom 27. August bis 4. September größer denn je mit der gesamten Bandbreite des Caravaning für jeden Anspruch und jeden Geldbeutel.
Über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen sollen den von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen helfen. (Foto: © Henry Smits-Bode/123RF.com)
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt und ermöglicht damit über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
Der extreme Regen in Nordrhein-Westfalen hat zahlreiche Todesfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen und große Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur, an der Umwelt und am Hab und Gut der Menschen in Nordrhein-Westfalen angerichtet. Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des Unwetters hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.
KatatstrophenerlassHier finden Sie den Erlass und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen.Betroffene können damit "rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen" steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon sollen Wirtschaft und Privatpersonen profitieren.
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.
Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgern durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen. Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasserkatastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Quelle: NRW-Finanzministerium
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