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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen sollen den von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen helfen. (Foto: © Henry Smits-Bode/123RF.com)
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Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt und ermöglicht damit über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
Der extreme Regen in Nordrhein-Westfalen hat zahlreiche Todesfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen und große Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur, an der Umwelt und am Hab und Gut der Menschen in Nordrhein-Westfalen angerichtet. Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des Unwetters hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.
KatatstrophenerlassHier finden Sie den Erlass und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen.Betroffene können damit "rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen" steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon sollen Wirtschaft und Privatpersonen profitieren.
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.
Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgern durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen. Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasserkatastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
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Quelle: NRW-Finanzministerium
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