Das nordrhein-westfälische Landesregierung stellt 200 Millionen Euro bereit.

Das nordrhein-westfälische Landesregierung stellt 200 Millionen Euro bereit. (Foto: © mariok/123RF.com)

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Hochwasser: Landesregierung in NRW schnürt Soforthilfepaket

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat Soforthilfen für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe beschlossen. Die Landesregierung stellt 200 Millionen Euro bereit.

Die Landesregierung in NRW stellt den Betroffenen der Unwetterkatastrophe unbürokratische und schnelle Soforthilfe in Aussicht. Dazu stellt sie 200 Millionen Euro bereit. "Jetzt geht es darum, die größte Not zu lindern: unbürokratisch und schnell. Unser Soforthilfepaket steht. Die Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Auszahlungen können schnell erfolgen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, die drängendste Not der Menschen zumindest ein Stück weit zu lindern", sagt Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

SoforthilfeHier finden Sie Fragen und Antworten zur Soforthilfe."Und auch beim Wiederaufbau gilt meine Zusage: Wir lassen die Menschen und die Kommunen nicht alleine. Das Jahrhundertunwetter hat unserer Heimat tiefe Wunden zugefügt. Diese Wunden zu heilen, bedeutet für uns alle eine extreme Herausforderung, die wir nur in gemeinsamer Kraftanstrengung bewältigen können. Gemeinsam mit vielen professionellen und ehrenamtlichen Helfern leisten die schwer getroffenen Städte, Gemeinden und Kreise vor Ort Unbeschreibliches.”

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Das Soforthilfepaket der Landesregierung 

  1. Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

    Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten wichtigen Beitrag. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.
  2. Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

    Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
  3. Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Unsere Gedanken gelten weiterhin zuvorderst den Opfern des Hochwassers. Ganze Landstriche sind zerstört. In der Folge sind auch Tiere verendet, Ernteausfälle absehbar, einzelne Betriebe zerstört. Die Soforthilfe des Landes ist als erste, schnelle Liquiditätshilfe gedacht, um Schäden an überfluteten Gebäuden oder Grundstücken zu beseitigen. Vor dem Hintergrund der ermittelten Schäden werden weitere Unterstützungsleistungen zu prüfen sein.“
  4. Hilfe für Kommunen

    Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise erhalten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbände – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Gebiete. Die Kreise werden die Mittel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen.

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung das Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet. Die Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das Bürgertelefon die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer richtet sich an betroffenen Bürger und betroffene Unternehmen. 0211/46844994 (Montag–Freitag, 15–18 Uhr, Samstag und Sonntag, 10–16 Uhr).

Quelle: NRW-Landesregierung

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Text: / handwerksblatt.de

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