Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. (Foto: © Алексей_Кириллов/123RF.com)

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Corona: Überbrückungshilfe verlängert und verbessert

Handwerkspolitik

Auch in den Monaten September bis Dezember können KMU, Soloselbstständige und Freiberufler Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Die Betriebe sollen von verschiedenen Änderungen profitieren.

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium senkt dabei die Zugangsbedingungen und weitet die Förderung aus. Mit dem Programm können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige und Freiberufler, die besonders unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Gesetzgeber zu leiden haben, Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten beantragen. 

Folgende Änderungen sind geplant:

1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

2. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

3. Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet.

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  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

4. Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

5. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

LinksHier geht es zum Antrag für die Überbrückungshilfe.
Hier geht es zu den FAQs des Wirtschaftsministeriums.
Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Das Antragsverfahren funktioniert weiterhin vollständig digital. Die Antragstellung erfolgt über einen sogenannten prüfenden Dritten. Das kann ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt sein, der das beantragende Unternehmen kennt. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung laufen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

"Es ist mit Blick auf die langwierigen Corona-Folgen gerade auch für Unternehmen im Handwerk eine richtige Entscheidung, dass die Überbrückungshilfe bis Dezember 2020 verlängert wird", sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. "Dabei entspricht es unseren Forderungen, dass jetzt als Anspruchsvoraussetzung ein längerer Referenzzeitraum für die Ermittlung der Umsatzeinbrüche zugrunde gelegt und der Zeitraum von bisher April und Mai auf die Monate April bis August erweitert wird."

Es gibt weiterhin einen Kritikpunkt

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/SchueringHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Schuering

So könnten jetzt auch Unternehmen auf diese Zuschusszahlung zurückgreifen, bei denen sich die Umsatzeinbrüche erst zeitversetzt bemerkbar gemacht haben. Es sei auch richtig, dass nun sowohl bei den Fixkosten wie auch den Personalkosten die Höchstersatzquoten angehoben worden sind. "Aufgenommen wurde gleichfalls unsere Kritik an der bisherigen gesonderten Deckelung der Überbrückungshilfe für sehr kleine Unternehmen, zu denen ja ein Großteil der Handwerksunternehmen zählt."

Kritik gibt es weiterhin an der zwingenden Einbeziehung der prüfenden Dritten. Die Kosten dafür blieben an den Betrieben hängen, wenn der Antrag abgelehnt wird, so Wollseifer. "Das kann weiterhin Unternehmen davon abhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Das macht auch nur bedingt wett, dass bei der Schlussabrechnung nicht mehr nur zu viel gezahlte Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden muss, sondern auch Nachschüsse ausgezahlt werden, wenn die Anrechnung zunächst zu vorsichtig war."

Quelle: BMWi / ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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