Die Zahl der Corona-Infektionen sei immer noch viel zu hoch, sagt Angela Merkel. Deswegen hat sie sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf eine weitere Verlängerung des Lockdowns geeinigt.

Die Zahl der Corona-Infektionen sei immer noch viel zu hoch, sagt Angela Merkel. Deswegen hat sie sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf eine weitere Verlängerung des Lockdowns geeinigt. (Foto: © Kateryna Kon/123RF.com)

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Lockdown wird erneut verlängert

Handwerkspolitik

Bund und Länder verlängern den zweiten Lockdown in der Corona-Pandemie bis zum 10. Januar 2021. Dieser Schritt treffe viele Handwerksbetriebe sehr hart, sagt der ZDH.

"Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung", sagte Angela Merkel nach einer langen Sitzung mit den Länderchefs. Sie hatten sich über weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. "Wir können uns mit dem Teilerfolg nicht begnügen", erklärte die Kanzlerin. Der exponentielle Anstieg der Infektionen sei zwar gestoppt, aber die Zahlen seien immer noch viel zu hoch. Deshalb verlängern Bund und Länder die derzeit geltenden Maßnahmen und verschärfen sie teilweise. Über die Weihnachtsfeiertage bis Neujahr gelten gesonderte Regelungen.

Bis zum 10. Januar 2021 gilt:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Alle von der temporären Schließung betroffenen Unternehmen, dazu gehören Gastronomiebetriebe also auch die Bäckercafés, und Kosmetikerstudios, bleiben geschlossen. Für sie soll es es auch im Dezember Entschädigungen geben, das Regelwerk der Überbrückungshilfe III wird entsprechend angepasst. Schulen und Kitas bleiben offen. Bei einem besonders heftigen Infektionsgeschehen mit einer Indizenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche sollen schärfere Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung wie Hybrid- oder Wechselunterricht umgesetzt werden.

Über die Weihnachtstage gelten besondere Regeln:

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  • Vom 24. bis zum 26. Dezember darf ein Haushalt noch vier weitere Besucher empfangen. Wenn die Gäste zum engsten Familienkreis gehören, dürfen auch mehr als zwei Haushalte gemeinsam feiern. Besucher bis einschließlich 14 Jahren werden auch hier nicht mitgezählt. Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden ist es sinnvoll, wo immer möglich, fünf bis sieben Tage vor familiären Begegnungen insbesondere mit älteren Familienmitgliedern die Kontakte auf das wirklich Notwendigste zu reduzieren.
  • Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
  • Zum Jahreswechsel empfehlen Bund und Länder den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk. Auf belebten Straßen und Plätzen ist die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Es gelten die allgemeinen Regelungen, Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen.

"Die Verlängerung und Verschärfung des Teil-Lockdowns weit in den Dezember hinein mit der Option einer Fortsetzung nach Neujahr ist der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens geschuldet. Dieser Schritt trifft viele unserer Handwerksbetriebe unbestreitbar sehr hart", kommentierte Hans Peter Wollseifer, als der Lockdown zunächst bis in den Dezember hinein verkündet worden war. Doch auch um die hohen Quarantäneausfälle in den Betrieben zu verringern, sei die weitere Lockdownphase wohl unvermeidlich, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Eine stabile Gesundheitslage sei die Voraussetzung dafür, unbeeinträchtigt von erkrankungs- oder quarantänebedingten Ausfällen planen und arbeiten zu können. Die angekündigten Dezemberhilfen seien eine richtige Maßnahme, um den Betrieben zu helfen. "Allerdings müssen dieser Ankündigung auch rasch Taten folgen", betont Wollseifer. Entscheidend sei, dass die Hilfen auch tatsächlich bei all denen ankommen, die massiv betroffen sind. "Die Konzeption der Novemberhilfe hat gezeigt, wie schwierig es ist, alle vom Teil-Lockdown Betroffenen auf faire Weise einzubeziehen."

Liquiditätssituation verschärft sich

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/SchueringHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Schuering

Der Handwerkspräsident fordert, dort nachzubessern, wo es nötig ist, damit die Betriebe während der Schließzeiten mit einem finanziellen Ausgleich rechnen können. "Denn für viele Handwerksbetriebe, die unmittelbar oder mittelbar von den nun verlängerten Schließungsregelungen betroffen sind, verschärft sich die Lage zusehends: Sie brauchen dringend Unterstützung, um diese Zeit überstehen und ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Wichtig ist zudem, schon jetzt die Regeln für die dritte Phase der Überbrückungshilfe festzulegen, die ab Januar vorgesehen ist."

Während des Teil-Lockdowns werde sich die Liquiditätssituation in vielen Betrieben verschärfen. Wollseifer: "Es braucht daher zwingend weiter Liquiditätshilfen. Steuerrechtliche Corona-Erleichterungen wie vereinfachte, zinslose Stundungen, der Verzicht auf Säumniszuschläge sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen sollten daher auch im kommenden Jahr weiter gelten. Zudem sollten für unsere Handwerksbetriebe die Möglichkeiten zum Verlustrücktrag substanziell ausgeweitet werden."

Systemrelevanz handwerklicher Dienstleistungen bedenken

Dass schärfere Zugangsregeln nicht für kleinere Geschäfte gelten sollen, begrüßt der ZDH. "Damit konnte insbesondere für Geschäfte der Lebensmittelhandwerker mit ihrem Thekenverkauf ein zusätzliches Belastungsmoment vermieden werden. Bei den in das Ermessen der Länder gelegten Möglichkeiten zusätzlicher Maßnahmen in Hotspot-Regionen wird es wichtig sein, dass die spezifische Systemrelevanz zahlreicher handwerklicher Dienstleistungen vor Ort in die Ausgestaltung der Maßnahmen einfließt."

Für die Arbeitsfähigkeit der Handwerksunternehmer und ihrer Beschäftigten sei die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung. Deshalb müssten Bund und Länder alles dafür tun, um die Betreuung in diesem Bereich zu gewährleisten. "Die Bildungsstätten des Handwerks beschulen bereits seit Mai nach sehr strengen und vor Ort abgestimmten Hygiene- und Abstandskonzepten in kleineren Gruppengrößen. Sie müssen ihren Lehrbetrieb auf dieser Basis fortsetzen dürfen."

Friseursalons müssen schließen

Schließen müssen ab 16. Dezember 2020 auch die Friseursalons, die bereits beim Lockdown im Frühjahr rund sechs Wochen komplett schließen mussten. "Dass die Salons auch im Dezember weiter geöffnet bleiben dürfen, ist, trotz aller Herausforderungen für die Betriebe, ein positives Signal für das deutsche Friseurhandwerk", erklärte Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) noch vor dem Lockdown..

Hörakustiker arbeiten weiter

"Schon zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 haben alle Hörakustiker-Betriebe ein Schutz- und Hygienekonzept entwickelt und eingesetzt, das die Kunden und die 15.000 Beschäftigten von über 6.700 Hörakustiker-Betrieben bestmöglich vor Infektionsgefahren schützt", sagt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker (biha). Viele Hörakustiker hätten deshalb weiterhin geöffnet, um Kunden versorgen zu können.

Quellen: Bundesregierung / ZDH / ZV / biha

Text: / handwerksblatt.de

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