Gemeinsam der Schwarzarbeit auf den Fersen
Schwarzarbeit belastet ehrliche Unternehmen nach wie vor stark und könnte durch die Inflation und die Rezession am Wohnungsbau noch zunehmen. Doch auch die illegalen Akteure zahlen einen hohen Preis - wenn sie auffliegen, etwa bei einer Zoll-Kontrolle.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Es sollte eine routinemäßige Baustellenkontrolle sein. Doch das entwickelte sich für die vier Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Ende August auf einer Baustelle in Linge zu einer echten Verfolgungsjagd. Die FKS wollte auf der Baustelle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob ausländische Arbeitnehmer entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen vorweisen können. Als sie die Baustelle betraten, versuchten vier Arbeitnehmer zu flüchten. Zwei von ihnen konnten nach kurzer Verfolgung gestellt werden. Die anderen beiden rannten in Richtung eines Maisfelds.
Die zur Hilfe gerufene Polizei setzte kurzerhand einen Hubschrauber für die Suche ein. So konnte ein weiterer Geflüchteter gefasst werden. Die vierte Person hatte sich auf eine benachbarte Baustelle geschlichen und wurde nach einem Hinweis des dortigen Bauherren gefunden. Die vier Männer hatten keinen Aufenthaltstitel, der ihnen die Arbeit in Deutschland erlaubt hätte. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet.
Schwarzarbeit hat viele Gesichter
Foto: © ZollGegen die Firmen, wird in der Regel gesondert ermittelt. Es werden dann Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa wegen der Beschäftigung illegaler Ausländer und wegen Meldeverstößen, eingeleitet. Illegale Akteure heuern nicht nur Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis an, sie prellen Mitarbeiter um ihren Lohn, fälschen Lohnabrechnungen und hinterziehen Umsatzsteuern oder Sozialversicherungsbeiträge.
Oder aber sie melden - vielleicht auch aus Unwissenheit - ein Gewerbe in einem handwerklichen Bereich an, ohne sich zuvor bei der Handwerksrolle eingetragen zu haben.
Laut Zoll-Statistik wurden im vergangenen Jahr 53.000 Arbeitgeber überprüft. Knapp 1.000 Arbeitgeber und 11.000 Beschäftigte alleine bei einer Schwerpunktprüfung im Baugewerbe im April. Insgesamt wurde eine Schadenssumme von über 686 Millionen Euro festgestellt. Mit ihrem risikoorientierten Ansatz konzentriere sich die FKS zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Bereiche, berichtet eine Sprecherin der Generalzolldirektion in Bonn.
Die Vor-Ort-Kontrollen der 8.600 FKS-Beamten finden vor allem auf Baustellen statt, aber auch in Friseursalons, im Gastgewerbe, bei Gebäudereinigern, in der Fleischwirtschaft oder bei Paketdienstleistern. Die FKS würde durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen risikoorientiert, jedoch grundsätzlich verdachtsunabhängig prüfen. Es gebe immer eine vorgelagerte Risikobewertung für die Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte.
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Die FKS führt ihre Prüfungen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Bei ihren Prüfungen arbeitet die FKS eng mit den im Paragrafen 2 Absatz 4 des SchwarzArbG aufgeführten Behörden und Stellen zusammen.
Rezession im Wohnungsbau könnte der Schwarzarbeit Auftrieb geben
Aufgrund der Rezession im Wohnungsbaumarkt befürchtet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) einen Unterbietungswettbewerb. "Das könnte unseriöse Bauunternehmen auf den Plan rufen, die mit Hilfe von Schwarzarbeit Preisdrückerei betreiben wollen", erklärt Heribert Jöris, Geschäftsführer Sozial- und Tarifpolitik im ZDB.
"Deswegen wünschen wir uns zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eine bessere, auch digitale Vernetzung von Zoll, Sozialversicherungsträgern, SOKA-BAU, Gewerbeaufsichtsämtern und Staatsanwaltschaften." Man habe den Eindruck, dass viele Institutionen Verdachtsfälle oder andere relevante Informationen nicht untereinander austauschen würden. Es dürfe nicht sein, "dass organisierte Kriminalität die Überhand gewinnt gegenüber unkoordinierter Schwarzarbeitsbekämpfung", so der ZDB.
Organisierte Kriminalität schadet genauso wie Schwarzarbeit im kleineren Stil
Die Generalzolldirektion betont hingegen, dass die FKS bei ihren Prüfungen regelmäßig eng mit anderen Behörden und Stellen zusammenarbeite. Zudem finden neben den Schwerpunktprüfungen auch Aktionstage statt, in denen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam gezielt gegen Schwarzarbeit vorgehen.
Aufklärung ist wichtig, denn nicht nur die organisierte Kriminalität, auch Schwarzarbeit in kleinerem Stil schadet ehrlichen Unternehmen. Jeder, dem etwas merkwürdig vorkommt, kann seinen Verdacht melden. Zum Beispiel bei den Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Diese recherchieren und melden Verdachtsfälle an die jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltungen. Vor Ort ermitteln kann aber nur der Zoll.
"Bündnisse gegen Schwarzarbeit" geschlossen
Barbershops haben oft mit einer unlauteren Konkurrenz zu tun. Foto: © Roman Samborskyi/123RF.comDie Arbeitgeberverbände besonders betroffener Branchen haben mit dem Bundesfinanz- und dem Bundesarbeitsministerium sowie den Gewerkschaften Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Unter anderem halten sie Merkblätter bereit, welche Unterlagen die FKS bei einer Vor-Ort-Kontrolle sehen möchte.
Dazu gehört auch das Friseurhandwerk. Mit Unterstützung der FKS hätten die Kontrollen und Sanktionen in den letzten Jahren sichtbar gesteigert werden können, so der Zentralverband des Friseurhandwerks. Im Frühjahr 2022 gab es bundesweit eine Schwerpunktprüfung, bei über 2.800 Betrieben und über 7.000 Friseurinnen und Friseuren.
Es ging um illegale Beschäftigung in Barbershops, um Scheinselbstständigkeit in Salons mit verpachteten Stühlen und Sozialleistungsmissbrauch zum illegalen Aufstocken der Löhne. Und der Zoll wurde fündig: Fast 1.000 Strafverfahren wurden 2022 allein im Friseurhandwerk abgeschlossen.
Hintergrund
Was passiert bei der Prüfung?
Vor Ort werden Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Daraufhin folgt in der Regel die Prüfung der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Zudem werden die Voraussetzungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei der Gewerbeanzeige überprüft. Hierbei steht der Zoll in engem Austausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.
Bündnisse gegen Schwarzarbeit
Bündnisse gegen Schwarzarbeit unter anderem mit Merkblättern gibt es aktuell
- in der Bau- und in der Fleischwirtschaft,
- in der Gebäudereinigung,
- im Maler- und Lackiererhandwerk,
- in der Textilreinigung/Textil Service,
- im Elektrohandwerk,
- im Gerüstbauer-Handwerk,
- im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie
- im Friseurhandwerk.
Die Branchen geben Merkblätter mit Checklisten für Arbeitgeber heraus, damit diese sich auf die Prüfung durch die FKS vorbereiten können.
Wo kann man Schwarzarbeit melden?
Jeder, der merkt, dass etwas faul ist, kann dazu beitragen, dass die illegalen oder halblegalen Machenschaften aufgedeckt und verfolgt werden. Zum Beispiel können durch (anonyme) Anzeigen in Verdachtsfällen Ermittlungen eingeleitet werden.
Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit kann man (auch anonym) bei allen Hauptzollämtern melden, bei der BG BAU oder den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. Das geht schriftlich oder telefonisch. Bei der BG BAU gibt es zudem ein Online-Formular für das Melden von Verdachtsfällen auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben