Schwarzarbeits-Kontrollen bei Friseuren
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat die Kontrollen in der Friseur- und Kosmetikbranche deutlich erhöht. Die Maßnahme zeigt sichtbare Erfolge.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Ein Bündnis aus Bundesfinanzministerium, Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft Ver.di im Friseurhandwerk hat die Kontrollen in der Friseur- und Kosmetikbranche deutlich erhöht. Aktiv geworden ist dabei die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Und diese Politik des Bündnisses hat bereits sichtbare Erfolge gezeitigt: Im Jahr 2018 wurden 1.508 Friseurbetriebe kontrolliert, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Die Folge waren 537 bereits 2018 abgeschlossene Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung und Leistungsmissbrauch.
Dazu kamen 375 abgeschlossene Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Schadenssummen, die dabei festgestellt wurden, beliefen sich auf rund drei MIllionen Euro, die Geldstrafen und -bußen für die abgeschlossenen Strafverfahren beliefen sich auf rund 350.000 Euro. Die Schadenssummen führten zu Nachzahlungsverpflichtungen und lösten nachgelagerte Kontrollen der Rentenversicherungsträger und der Finanzbehörden aus.
Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamts Karlsruhe
Ein Beispiel für die Schwerpunktprüfungen in Bezug auf illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe. Dabei wurden etwa im Oktober 2018 von 100 Beamte 187 Objekte überprüft, in diesen wurden 474 Personen befragt. In 108 Fällen wurden die Geschäftsunterlagen geprüft. In diesem Rahmen wurden zwölf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz entdeckt und drei Delikte illegaler Beschäftigung von Ausländern ermittelt. Sogenannter Leistungsmissbrauch wurde in zehn Fällen nachgewiesen.
45 weitere Sachverhalte werden derzeit noch weiter auf Verstöße gegen Rechtsnormen überprüft. Dass sich Lohndumping und Abgabenverkürzungen nicht lohnen, musste auch ein Sozialbetrüger im Bezirk der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück lernen. Zu 2.250 Euro Geldstrafe wurde der faktische Geschäftsführer aus der Friseurbranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen sowie Leistungsbetrugs vom Amtsgericht Syke verurteilt.
Text:
Wolfgang Weitzdörfer /
handwerksblatt.de
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