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(Foto: © Anna Tolipova/123RF.com)

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Sachsen stoppt Rückforderungen von Corona-Hilfen

Das sächsische Wirtschaftsministerium hat die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig ausgesetzt. Das Handwerk begrüßt die Entscheidung. Viele Unternehmer wie Friseure oder Kosmetiker hätten Existenzängste.

Das sächsische Wirtschaftsministerium hat veranlasst, dass die mit dem Rückmeldeverfahren betraute Landesförderbank, die Sächsische Aufbaubank (SAB), die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aussetzt. Das betrifft die Corona-Soforthilfe und die Überbrückungshilfe

Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen würden ab sofort keine neuen Rückforderungen verfolgt, meldet das Ministerium. Auch Mahnungen gehen vorerst nicht raus.

Wirtschaftsminister Dirk Panter sagt: "Viele Unternehmer haben mich in den vergangenen Wochen angesprochen, dass die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt. Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen."

Eine Atempause für die Betroffenen

Das Ministerium will jetzt für Klarheit sorgen. Unnötige Härten für Unternehmerinnen und Unternehmer sollen vermieden werden – soweit es rechtlich möglich ist. "Es wird allerdings noch einige Tage dauern, bis alle Details abschließend geklärt sind. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir noch keine näheren Details nennen können. Für den Moment verschafft das Moratorium den Betroffenen eine Atempause", so der Minister weiter.

Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden, bezeichnet die Entscheidung als eine "gute Nachricht für das Handwerk". Insbesondere viele Friseure und Kosmetiker, die aufgrund der in Pandemie-Zeiten getroffenen staatlichen Maßnahmen hatten schließen müssen, hätten sich durch die Rückforderungen in ihren Existenzen bedroht gesehen. "Mit der heutigen Ankündigung reagiert die Politik auf eine Forderung des Handwerks", so Dittrich.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden habe erst kürzlich in einer Resolution die Aussetzung der Rückforderung gefordert. "Wichtig ist nun, dass zeitnah ein verlässlicher Plan für das weitere Vorgehen vorgestellt wird, damit die betroffenen Unternehmen Gewissheit bekommen. Das über veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen, nachgedacht werden soll, begrüßt das Handwerk ausdrücklich."

Auch die Handwerkskammer zu Leipzig sowie die sächsischen Industrie- und Handelskammern hatten sich für den Stopp eingesetzt. Betroffen sind rund 70.000 Unternehmen und Betriebe allein in Sachsen. Während in anderen Bundesländern oft nur stichprobenartig geprüft werde, sollten in Sachsen alle betroffenen Unternehmen Nachweise über ihren Liquiditätsengpass in den Monaten der Corona-Krise erbringen.

Optionen werden jetzt geprüft

Gemeinsam mit der Förderbank SAB prüft das Wirtschaftsministerium derzeit die konkreten Optionen. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen werde es trotz des Moratoriums nicht geben können, heißt es. Die Unternehmen würden zudem weiterhin Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben müssen. Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn.

Im Gespräch seien aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.

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Text: / handwerksblatt.de