Aktionsplan gegen Schwarzarbeit (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Mit Ausweis- und Meldepflichten gegen die Schwarzarbeit

Ausweispflicht und sofortige Meldung neuer Mitarbeiter zur Sozialversicherung: Mit diesen Vorschriften soll die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf deutschen Baustellen eingedämmt werden.

Neun Branchen, in denen es viel Schwarzarbeit gibt, wurden ausgewählt. Hier müssen die Beschäftigten ab 2009 ständig ihren Pass oder Personalausweis mit sich führen. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter darauf hinweisen. Ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis reichen dann nicht mehr aus, da diese Papiere nicht fälschungssicher sind.

Meldung zur Sozialversicherung: 6-Wochen-Frist fällt weg

 Arbeitgeber in diesem Branchen müssen neue Beschäftigte sofort bei der Rentenversicherung anmelden. Aktuell ist das erst mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung fällig. Die Folge: Bei Überprüfungen durch die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" kam oft das Argumentt, der Betreffende werde erst seit kurzem beschäftigt. Man würde ihn schon noch innerhalb der Frist anmelden...  Zudem sollen die Einwohnermeldeämter künftig Anschriften direkt an die Rentenversicherung übermitteln.

Diese Bestimmungen gelten für Beschäftigte in folgenden Branchen

    * Bau,
    * Gaststätten- und Beherbergung,
    * Personenbeförderung,
    * Speditions-,Transportgewerbe und Logistik,
    * Schausteller,
    * Forstwirtschaft,
    * Gebäudereiniger,
    * Messe- und Ausstellungsbau,
    * Fleischwirtschaft. 

Der Zoll kontrolliert die Baustellen, Imbiss-Buden, Gebäudereiniger etc.

Es geht in dem Aktionsplan der Bundesregierung auch darum, ehrliche Unternehmen und Beschäftigte vor Schaden zu bewahren. Deshalb werden die Kontrollen in den Branchen verstärkt, in denen Schwarzarbeit auf der Tagesordnung steht. Dafür verantwortlich ist die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung". Die Zollverwaltung richtet dazu auch dauerhafte Prüfungsstützpunkte auf ausgewählten Großbaustellen ein.  

Anreize für legale Beschäftigung

Wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden durch Schwarzarbeit ist, lässt sich nicht genau beziffern. Untersuchungen gehen von drei Prozent des gesamten Arbeitsvolumens aus. Das wären bei einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland von 2,5 Billionen Euro immerhin 75 Milliarden Euro. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen spricht von "Schattenwirtschaft" und beziffert den damit erwirtschafteten Umsatz für 2007 auf rund 349 Milliarden Euro geschätzt. (Der Begriff Schattenwirtschaft ist dabei etwas umfangreicher gefasst als die Schwarzarbeit.)

Das Maßnahmenbündel geht dem Handwerk nicht weit genug

Die Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsens begrüßt den Schritt. Allerdings würden noch wichtige Punkte in dem  Maßnahmekatalog zur Schwarzarbeitsbekämpfung fehlen. Die Bekämpfung auf Landes- und kommunaler Ebene müsse deutlich besser werden. Dazu gehöre z. B. die Verfolgung der unerlaubten Werbung in den Medien oder die gesetzliche Verpflichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, Verstöße gegen die Handwerks- oder Gewerbeordnung an die zuständigen Kommunen weiterzugeben. Eine solche Weitergabe finde zur Zeit gar nicht oder nur sehr schleppend statt .

Steuern runter - dann wird auch wieder legal gearbeitet

Die besten Maßnahmen gegen Schwarzarbeit seien jedoch immer noch niedrigere Steuersätze und Sozialabgaben. Die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf Dienstleistungen gehöre ebenso dazu wie eine deutliche Ausweitung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von derzeit 600 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Aufgrund der zu hohen Belastungen jedes einzelnen Bürgers könnten sich inzwischen breite Bevölkerungsschichten keine regulären Dienstleistungen mehr leisten. Die Alternativen seien entweder Verzicht oder die Beauftragung von Schwarzarbeitern. An diesem Umstand werde auch die sicherlich gut gemeinte Initiative des Bundeskabinetts wenig ändern.

Text: / handwerksblatt.de