Schwarzarbeit, Zoll

Der sogenannte "Arbeiterstrich" wird mit dem neuen Gesetz bekämpft. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)

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Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit

Der Bundestag hat am 4. April ein neues Gesetz gegen illegale Beschäftigung verabschiedet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bekommt mehr Mitarbeiter und neue Kompetenzen.

Die Bundesregierung will schärfer gegen illegale Beschäftigung und gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld vorgehen. Diesem Ziel dient das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691), das am 4. April in der ersten Lesung den Bundestag passiert hat.

Mit diesem Gesetz sollen Arbeitnehmer besser gegen illegale Lohnpraktiken und Ausbeutung geschützt werden. Dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll weiter verbessert. Die FKS erhält hierfür neue Zuständigkeiten im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. So kann sie zukünftig beispielsweise bereits bei der Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen (dem sogenannten "Arbeitsstrich") tätig werden, das Anbieten von Schwarzarbeit in Zeitungen und Online-Plattformen verfolgen.

Die FKS soll auch die Familienkassen bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch unterstützen und entsprechende Erkenntnisse behördenübergreifend austauschen.

Über 4.000 neue Stellen

Die personelle Ausstattung der FKS wird hierzu deutlich ausgebaut. Der Zoll erhält bis 2030 insgesamt 4.360 zusätzliche Arbeitsstellen.

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Auch beim Kindergeld gibt es Missbrauchsfälle. Damit sind nicht die legalen Zahlungen von Kindergeld ins Ausland für deutsche oder ausländische Kinder gemeint. Es geht vielmehr um Fälle, in denen durch Vorlage gefälschter Dokumente und Scheinarbeitsverträge unberechtigt Kindergeld gezahlt wird. Diese Zahlungen kommen dabei nicht den Kindern zugute, sondern meist kriminellen Banden.

Mit diesem Gesetz wird eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem EU-Freizügigkeitsrecht geregelt. Zudem wird eine eigene Prüfungskompetenz der Familienkassen für die Frage der Freizügigkeitsberechtigung eingeführt. Auch wird ein möglicher Leistungsausschluss für neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten möglich, wenn begründete Zweifel an einem Kindergeldanspruch bestehen.

Schaden bei Steuereinnahmen und Sozialabgaben

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen dem Staat jedes Jahr erhebliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. Daher müsse der Zoll wirksamer ermitteln dürfen und mehr Personal einstellen, begründet die Bundesregierung ihren Entwurf.

Hier klicken und lesen → Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Text: / handwerksblatt.de