Musterfeststellungsklage, VW, Sammelklage

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Kunden verbünden sich gegen VW

Verbraucherschützer und ADAC machen Druck im Diesel-Skandal: Sie reichen am 1. November die erste Musterfeststellungsklage Deutschlands ein. Betroffene können sich anschließen.

Bisher musste in Deutschland jeder Verbraucher für sich klagen. Ab dem 1. November 2018 können sie sich an Muster­fest­stellungs­klagen beteiligen, denn dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Gewinnen Verbände solche Klagen, steht fest: Registrierte Teilnehmer eines Verfahrens bekommen ihr Recht. Damit handelt es sich sozusagen um eine "Sammelklage light", denn jeder Betroffene muss anschließend noch selbst prozessieren, um sein Geld zurückzubekommen, wenn auch unter vereinfachten Bedingungen.

Betroffene können sich in das Register eintragen lassen

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Als Erster zieht der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) mit Unterstützung des ADAC für Dieselfahrer gegen die Volks­wagen AG vor Gericht. Bislang sträubt sich der Konzern, Kunden in Deutschland eine Entschädigung zu zahlen. Sobald die Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht ist, können sich Besitzer eines Skandal­autos für die Teil­nahme registrieren. Anschließen können sich alle Eigentümer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat (mit Dieselmotoren des Typs EA189). Laut Gesetz soll die Eintragung ins Klage­register bereits nach zwei Wochen möglich sein.

Gewinnt der Verband, steht fest, dass VW allen registrierten Teilnehmern Schaden­ersatz schuldet. Nur über die Höhe kann im Einzel­fall noch gestritten werden.

Unternehmer können sich aber nicht an einer Musterfeststellungsklage beteiligen, anders als Verbraucher sind sie gezwungen das Risiko eines eigenen Prozesses einzugehen. "Die Antwort, warum Handwerkern dies verwehrt wird, bleibt die Politik schuldig", kritisiert  Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

 

Text: / handwerksblatt.de

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