Aktionsplan für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Mittelstand
Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Michael Kellner, hat den Aktionsplan "Mittelstand, Klimaschutz und Transformation" vorgestellt. Der Plan enthält Maßnahmen, die kleinen und mittleren Betrieben helfen sollen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special So nachhaltig ist das Handwerk
Wie kann die Politik den mittelständischen Unternehmen bei der Umstellung ihrer Prozesse zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz unterstützen. Der jetzt vom Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Michael Kellner, vorgestellte Aktionsplan soll aufzeigen, wie die Rahmenbedingungen für die Transformation des Mittelstands verbessert werden können. Der Plan trägt den Titel "Mittelstand, Klimaschutz und Transformation" und enthält verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe. Er wurde im Rahmen eines Dialog- und Arbeitsprozesses gemeinsam mit der mittelständischen Wirtschaft erarbeitet.
"Um unsere Klimaziele zu erreichen, benötigen wir massive Investitionen in die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft", erklärt Kellner. "Dies kann nur gemeinsam mit einem starken Mittelstand gelingen. Zum einen ist der Mittelstand ein entscheidender Wegbereiter der Transformation. Wer, wenn nicht die mittelständische Wirtschaft, montiert die Solardächer, dämmt die Häuser, baut Wärmepumpen ein oder entwickelt neue Recyclingideen? Zum anderen geht es darum, die Produktionsprozesse mittelständischer Unternehmen klimaneutral zu gestalten."
Der Aktionsplan thematisiert die folgenden Aspekte:
- Energiepreise (massiver Ausbau Erneuerbarer Energien, langfristige Grünstromverträge erleichtern),
- Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit (Ausbau der Infrastruktur für Strom und Wasserstoff, neue Pipelines für Wasserstoff, zielgenaue Förderprogramme),
- Fachkräfte (Anwerbung und Vermittlung ausländischer Fachkräfte, Überarbeitung von Ausbildungsordnungen),
- Finanzierung (Weiterentwicklung der ERP- und KfW- Förderkreditprogramme, Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze im Bereich der Bürgschaftsbanken),
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (Unterstützung bei der Handhabung der Vorschriften zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten),
- Kreislaufwirtschaft (Abbau von Hemmnissen für die Wiederverwertung von recyceltem Material),
- Branchenspezifische Maßnahmen (im Bereich Handwerk, Automobilzulieferer, Tourismus, Einzelhandel).
Quelle: BMWK
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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