Smart Meter können helfen, Stromkosten zu sparen. Der Einbau darf aber nicht zu teuer sein, sagt das Landgericht Halle.

Smart Meter können helfen, Stromkosten zu sparen. Der Einbau darf aber nicht zu teuer sein, sagt das Landgericht Halle. (Foto: © nullplus/123RF.com)

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Urteil: Rund 900 Euro für den Einbau eines Smart Meters sind zu viel

Für den Einbau eines Smart Meters auf Kundenwunsch verlangte der Anbieter bis zu 884 Euro – während das Gesetz 30 Euro für angemessen hielt. So nicht! stellte das Landgericht Halle klar.

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) kann für alle wichtig werden, die eine Photovoltaik-Anlage haben, mit einer Wärmepumpe heizen oder einen dynamischen Stromtarif nutzen wollen. Seit Januar 2025 können Verbraucherinnen und Verbraucher auf eigenen Wunsch ihren alten Stromzähler gegen ein Smart Meter austauschen lassen. Der Netzbetreiber kann laut Messstellenbetriebsgesetz dafür ein Entgelt verlangen. Bis zu 884 Euro forderte die Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom). Im Gesetz standen aber 30 Euro als angemessener Preis. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt gab daher den klagenden Verbraucherschützern Recht.

Der Fall

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft verlangte im Januar 2025 für den gewünschten Smart-Meter-Einbau 883,86 Euro von Kunden deren Stromverbrauch im Jahr unter 3.000 Kilowattstunden liegt. Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 3.000 und 6.000 Kilowattstunden sollten 643,86 Euro bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt betrachtete das Messstellenbetriebsgesetz lediglich bis zu 30 Euro als angemessen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt die Preise von Mitnetz Strom für völlig unangemessen und klagte gegen den Messstellenbetreiber.

Das Urteil

Das Landgericht Halle ist ebenfalls der Meinung, dass die Preise unangemessen hoch waren. Das Unternehmen habe dies nicht widerlegen können. Im Gegenteil: Da es den Einbau auf Kundenwunsch nur zwei Monate später für knapp 100 Euro anbieten konnte, habe es die Unangemessenheit der zuvor geforderten Beträge von knapp 644 und knapp 844 Euro selbst belegt.

Diese Preise überstiegen auch die neu eingeführte gesetzliche Vermutungsregelung von 100 Euro um ein Vielfaches, so das Gericht. Hintergrund: Ab Februar 2025 verschob eine Gesetzesanpassung den angemessenen Preis für einen gewünschten Smart-Meter-Einbau auf 100 Euro. Mitnetz Strom passte im gleichen Zeitraum seinen Einbau-Preis auf 99,50 Euro an. 

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Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands erklärte dazu: "Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, darf nicht mit überhöhten und völlig unangemessenen Preisen für den Einbau konfrontiert werden. Das Urteil sendet ein klares Signal an die Branche, für den gewünschten Einbau der Geräte ausschließlich angemessene Preise abzurufen." 

Landgericht Halle, Urteil vom 21. August 2025, Az. 8 O 17/25 (nicht rechtskräftig, der Anbieter hat Berufung eingelegt: Az. 9 U 124/25)

Weitere Verfahren gegen mehrere Betreiber

Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale forderten auch andere sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber unangemessen hohe Preise für den Einbau von Smart Metern. Am 30. September wird vor dem Landgericht Bochum (Az. I-18 O 20/25) eine ähnliche Klage des vzbv gegen die Westnetz GmbH verhandelt. Das Unternehmen forderte zum Jahresbeginn 2025 sogar bis zu rund 974 Euro pro Einbau – mehr als das 30-fache der Summe, die laut Verbraucherschützern damals angemessenen war.

Ein weiteres Verfahren läuft vor dem Landgericht Augsburg gegen die LEW Verteilnetz GmbH (Az. 083 O 2120/25). Der Anbieter verlangt laut seinem Preisblatt von Haushalten mit einem Jahresverbrauch bis zu 6.000 Kilowattstunden ein jährliches Zusatzentgelt von 68,16 Euro. Dieser Betrag übersteigt den gesetzlichen Betrag von 30 Euro um mehr als das Doppelte. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es in diesem Verfahren noch nicht. 

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Text: / handwerksblatt.de

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